Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium; Vorgehängte Hinterlüftete Fassade (VHF) Referenznummer der Bekanntmachung: 094/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium; Vorgehängte Hinterlüftete Fassade (VHF)
Lieferung und Montage der vorgehängten hinterlüfteten Fassade aus Aluminium-Wellblech mit Unterkonstrukttion und Wärmedämmung
Johannes-Kepler-Gymnasium Wilhelmstraße 210 49477 Ibbenbüren
760,00 m² Vorgehängte hinterlüftete Fassade, Aluminium-Wellblech, Unterkonstruktion, Dämmung
890 m Kantteile aus Aluminium
262 m Fensterbänke aus Aluminium
125 m Sockelblech aus Aluminium
115 m Attikaabdeckung
Lieferung und Montage der vorgehängten hinterlüfteten Fassade aus Aluminium-Wellblech mit Unterkonstrukttion und Wärmedämmung
Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis März 2022 zugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF)
Ort: Tessin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD9865
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.