VE 441 B - Netzersatzanlagen - Sanierung Rathaus Marl Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-232
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 196-507141)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marl
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marl.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 441 B - Netzersatzanlagen - Sanierung Rathaus Marl
Im Rahmen der Sanierung des Rathauses in Marl sollen Netzersatzanlagen beschafft werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten.
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in
Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
(vorläufige Abrechnungssumme).
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle notwendigen Planunterlagen vom "Poolarserver" des Bauherrn herunterzuladen. Der
notwendige Zugang wird nach Beauftragung durch den Bauherrn geschaffen. Weiterhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet,
alle vertragsrelevanten Dokumente wie Rechnungen, erforderlichen Schriftverkehr und dergleichen, neben der schriftlichen
Einreichung per Post beim BH, auf diesen Server hochzuladen. Auch die seitens des Arbeitnehmers zu erstellenden
Planunterlagen sind über den Server hochzuladen.
Alle weiteren Vorgaben hierzu werden nach Vertragserteilung abgestimmt.
Im Rahmen der Auftragserteilung wird vom Auftragnehmer eine Originalkalkulation gefordert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an allen Baubesprechungen teilzunehmen.
Die unter Punkt "1 Ausführungsfristen" genannten Fristen beziehen sich auf den reinen Zeitraum der auszuführenden
Arbeiten / Leistungen auf der Baustelle.
Die Werk- und Montageplanung ist mit entsprechendem Vorlauf im Zeitraum vom 20.09.2021 - 15.10.2021 zu erbringen
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten.
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in
Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
(vorläufige Abrechnungssumme).
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle notwendigen Planunterlagen vom "Poolarserver" des Bauherrn herunterzuladen. Der
notwendige Zugang wird nach Beauftragung durch den Bauherrn geschaffen. Weiterhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet,
alle vertragsrelevanten Dokumente wie Rechnungen, erforderlichen Schriftverkehr und dergleichen, neben der schriftlichen
Einreichung per Post beim BH, auf diesen Server hochzuladen. Auch die seitens des Arbeitnehmers zu erstellenden
Planunterlagen sind über den Server hochzuladen.
Alle weiteren Vorgaben hierzu werden nach Vertragserteilung abgestimmt.
Im Rahmen der Auftragserteilung wird vom Auftragnehmer eine Originalkalkulation gefordert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an allen Baubesprechungen teilzunehmen.
Die unter Punkt "1 Ausführungsfristen" genannten Fristen beziehen sich auf den reinen Zeitraum der auszuführenden
Arbeiten / Leistungen auf der Baustelle.
Die Werk- und Montageplanung ist mit entsprechendem Vorlauf im Zeitraum vom 29.03.2022 - 07.11.2022 zu erbringen.
Montagebeginn / Fertigstellung Netzersatzanlage: 01.11. bis 31.12.2022