Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr vom 01.01.2022-31.12.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 07/37/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr vom 01.01.2022-31.12.2023
Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr der Stadt Eschweiler in dem Zeitraum 01.01.2022-31.12.2023
Feuer- und Rettungswache der Stadt Eschweiler Florianweg 1 52249 Eschweiler Die Bezirksregierung hat zum 01.06.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr der Stadt Eschweiler in dem Zeitraum 01.01.2022-31.12.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Stadt Eschweiler
Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Bauverwaltung
Zimmer 336
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Bieter und / oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Dies gilt auch für Bieteranfragen. Nur die vollständig registrierten Bieter werden automatisch über evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen und / oder über die Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYNYSQH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen.
Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).