ESM-Plattform: Implementierung, Betrieb und Lizenzen (Miete) Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/33/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ESM-Plattform: Implementierung, Betrieb und Lizenzen (Miete)
Die täglichen Anforderungen an eine funktionierende IT als Grundgerüst des Unternehmens verlangen eine agile und Kundenkommunikation sowie schnelles Lösung- und Problemmanagement für die 4.500 Mitarbeiter, ca. 500 Server und 3000 Clients, ca. 200 Anwendungen der Kliniken der Stadt Köln. Hierfür plant die Kliniken der Stadt Köln die Einführung einer ESM Plattform, die die IT in einerseits in IT-Service Management unterstützt, andererseits aber auch Non-IT Prozesse wie z.B. HR-. Organisations-, Projekt- Datenschutz- oder Kundenservice Management ermöglicht. .
Die Lizenzen für die Plattform werden für eine Laufzeit von 48 Monaten gemietet. Nach derzeitiger Schätzung werden 40 Lizenzen benötigt (30 IT-User, 10 Genehmiger).
Zudem sind im Auftragsumfang enthalten:
Implementierung/ Projektunterstützung
Go-Live Unterstützung
Schulungen
Betrieb, Wartung (Updates/ Upgrades) und Support.
Die aktiven Aufgaben der IT-Abteilung umfassen primär koordinierende und administrative Tätigkeiten,
Austausch von Hardware, Account Management sowie strategische Planung und Weiterentwicklung der
IT-Landschaft der angeschlossenen Kliniken. Konfigurationen, Austausch von Gerätschaften und ähnliche
Dienstleistungen wurden zu 95% durch eigene Kräfte erbracht. Diese Vorgehensweise hat sich etabliert und soll auch zukünftig in dieser Form abgebildet werden.
Der Auftraggeber betreibt ein ca. 10 Jahren altes ITSM-Tool, das in keiner Weise die Anforderungen an ein
modernes IT-Service Management deckt. Es müssen keine Alt-Daten übernommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
HRA-/HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) oder Umsatzsteuer-ID. Hinweis:
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Erklärung über Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist; jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahren.
Gültiges Zertifikat eine Partnerschaft (min. zweithöchster Partnerstatus z.B. Gold, Elite etc.) bei der angebotenen ESM-Plattform. Dies entfällt, wenn die ESM-Plattform inkl. Integration direkt vom Hersteller angeboten wird.
Namentliche Nennung alle Projektverantwortlichen inkl. Kontaktdaten
Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit dem Leistungsgegenstand nach Art oder Umfang vergleichbar sind; Darstellung dieser Referenzen mit Angaben zu Auftraggeber, wie Name, Anschrift, Auftragswert sowie Angabe der Aufgabenstellung
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Nur wenn eine Leistung an Nachunternehmer vergeben werden soll)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.