Stromausschreibung Tonhalle Düsseldorf gGmbH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energie-specht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Tonhalle Düsseldorf gGmbH
Lieferung von ca. 1GWh Ökostrom an die Tonhalle Düsseldorf. Eine Beschaffung je Jahr ausgelöst durch den Auftraggeber. Die Ökostromkriterien: 33% junge Anlagen, Händlermodell und besondere Anforderungen Wasserkraft.
Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft
Düsseldorf
Lieferung von ca. 1GWh Ökostrom an die Tonhalle Düsseldorf. Eine Beschaffung je Jahr ausgelöst durch den Auftraggeber. Die Ökostromkriterien: 33% junge Anlagen, Händlermodell und besondere Anforderungen Wasserkraft.
Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft
Automatische Verlängerung um 1 Jahr, wenn keine der Parteien kündigt. Kündigunsfrist sind neun Monate. Dreimal ist eine einjährige Verlängerung möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zur Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen und Verpflichtungserklärung soziale Kriterien Eigenerklärung Ausschlussgründe Angabe der Ansprechpartner
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Ökostrom), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020).
Der Umsatz muss mindestens doppelt so hoch sein wie der geschätzte Brutto-Jahresauftragswert (JAW ca. 500T€)
Angaben zum Unternehmen; aktuelle Referenzliste für die Lieferung von Ökostrom
Bezüglich Ökostrom mindestens drei Referenzen mit ähnlicher Liefermenge in der gleichen Branche (Veranstaltungsbranche) für mindestens eines der drei Lieferjahre 2018-2020.
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Stromliefervertrag stellt der Lieferant dem Auftraggeber eine Bürgschaft. Die Bürgschaftssumme sind 5 % der erwarteten Strombezugskosten über ein Lieferjahr. Die Strombezugskosten errechnen sich aus der angegebenen Menge, der Angebotssumme des Lieferanten zzgl. Kosten für den Strompreis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und den Netzentgelten sowie Steuern und Umlagen auf Basis die im Kalenderjahr 2021 gültig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bieteranfragen:
Bieteranfragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu erstellen. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum: 05.11.2021, 10.00 Uhr. Die Antworten auf Bieteranfragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform in elektronischer Form bereitgestellt bzw. übermittelt. Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmendurch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.