Ausbau der IT-Grundstruktur in den Leverkusener Schulen - Digitale Anzeigegeräte (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ivl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der IT-Grundstruktur in den Leverkusener Schulen - Digitale Anzeigegeräte (Los 2)
EVB-IT Kaufvertrag über den Kauf von Hardware (passive Displays) ggf. mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware und, soweit vereinbart, Instandhaltung der Hardware nach der Lieferung. Weitere Leistungen sind die Installation und die (Wand-)Montage (einschließlich Lieferung des erforderlichen Montagematerials), die Demontage und Entsorgung der alten, bisher verwendeten Kreidetafeln.
Stadt Leverkusen Postfach 10 11 40 51311 Leverkusen
Die Stadt Leverkusen beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schule die digitale Ausstattung der Schulen zu optimieren. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt dabei auf dem Bereich der Verbesserung der IT-Grundstruktur. Neben dem Ausbau der passiven Netzwerke und der Bereitstellung eines zentral ge-steuerten flächendeckenden WLAN sollen die Möglichkeiten der digitalen Präsentaionen in den Unterrichtsräumen weiter ausgebaut werden. Betroffen sind alle 41 städt. Schulen der Stadt Leverkusen, die sich auf 43 Schulstandorte im Stadtgebiet verteilen.
Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen. Auftraggeber ist die Stadt Leverkusen. Die Informationsvereinbarung Leverkusen GmbH führt die Ausschreibung namens und im Auftrage der Stadt Leverkusen durch. Jedes Los wird mit einem Unternehmen besetzt.
Gegenstand des Loses 2 ist ein EVB-IT Kaufvertrages über den Kauf von Hardware (passiven Displays) ggf. mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und, soweit vereinbart, Instandhaltung der Hardware nach der Lieferung. Weitere Leistungen sind die Installation und die (Wand-)Montage (einschließlich Lieferung des erforderlichen Montagematerials), die Demontage und Entsorgung der alten, bisher verwendeten Kreidetafeln.
Im Los 2 gelten folgende Abnahmemengen gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt: Geschätzte Abnahmemenge (unverbindlich) / Höchstabnahmemenge (verbindlich):
2.01 Passives Display: 99 Stück / 129 Stück
2.02 Wandhalterung für 75 Zoll Display 89 Stück / 129 Stück
2.03 Mobile Halterung für 75 Zoll Display mit manueller Höhenverstellung: 10 Stück / 30 Stück
2.04 Montage des Displays: 99 Stück / 129 Stück
2.05 Grundeinweisung: 9 Stück / 41 Stück
Die Schulen der Stadt Leverkusen sind zum Teil mit astbesthaltigen Stoffen belastet, die sich in den Wänden, dem Verputz oder den Wandfarben befinden. Es dürfen deshalb nur Monteure zum Einsatz kommen, die über einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 ANLAGE 4 A+B ("kleiner Asbestschein").
Die einweisenden Personen müssen im Los 1 über die Fortbildung "Trainings-Spezialist" der Firma Promethean verfügen. Die Fortbildung darf nicht älter als 24 Monate zurückliegen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre. § 625 BGB findet keine Anwendung.
Die Rahmenvereinbarung ist in zwei Lose aufgeteilt.
Jeder Bieter darf Angebote nur für ein Los oder für alle Lose einreichen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht auf eine Höchstzahl beschränkt.
Die Ausschreibung wird aus technischen Gründen in zwei separaten Projekträumen des Vergabemarktplatzes veröffentlicht. Vergabeunterlagen in dem Projektraum dieser Ausschreibung betreffen das Los 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bieter für Los 2 müssen nachweisen, dass sie bei Angebotsabgabe offizieller Vertriebspartner / Fachhandelspartner des Herstellers der von ihnen angebotenen passiven Displays sind. Im Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen:
- Lieferung von mindestens 10 passiven Displays
- Installation und die (Wand-)Montage der gelieferten Geräte.
(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a von Ausschlussgründen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7D6ZZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.