LZPD; Videokonferenzendgeräte Cisco Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Videokonferenzendgeräte Cisco
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
LZPD; Videokonferenzendgeräte Cisco
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine dreijährige Rahmenvereinbarung mit einmaliger Verlängerungsoption von einem Jahr über die Lieferung von Komponenten und Support-Dienstleistungen für das Cisco-Unified-Communication- und Collaboration-Portfolio inklusive aller vom Hersteller Cisco angebotenen Komponenten zum Betrieb der Unified-Communication- und Collaboration-Lösung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Darüber hinaus soll mit dem Anbieter ein EVB-IT Dienstvertrag für Beratungsleistungen gem. dem Kapitel Dienstleistungen der Technischen Leistungsbeschreibung geschlossen werden
Nordrhein-Westfalen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine dreijährige Rahmenvereinbarung mit einmaliger Verlängerungsoption von einem Jahr über die Lieferung von Komponenten und Support-Dienstleistungen für das Cisco-Unified-Communication- und Collaboration-Portfolio inklusive aller vom Hersteller Cisco angebotenen Komponenten zum Betrieb der Unified-Communication- und Collaboration-Lösung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Es muss für die Polizei in Nordrhein-Westfalen möglich sein, alle im Zusammenhang mit der Cisco-Unified-Communications-Lösung von Cisco angebotenen Komponenten (IP-Telefone, Gateways, Hardware-Server (Appliance) inkl. jeglichem Zubehör und Software für UCC-Applikationen in allen aktuellen und zukünftigen Versionen, sowie auch innerhalb der Vertragslaufzeit neu hinzugefügte Produkte) sowie Service-Verträge je Komponente (Upgrade-/Update-Service) aus dem Rahmenvertrag mit dem zugesicherten Rabatt beziehen zu können.
Darüber hinaus soll mit dem Anbieter ein EVB-IT Dienstvertrag für Beratungsleistungen gem. dem Kapitel Dienstleistungen der Technischen Leistungsbeschreibung geschlossen werden. Der Bezug der Komponenten und die Beratungsleistungen sollen aus einer Hand erfolgen und müssen vom Bieter daher mit angeboten werden. Dies ist Voraussetzung für den Zuschlag.
Die Abrufe der entsprechenden Leistungen erfolgen nach Abschluss der Rahmenvereinbarung mit entsprechenden EVB-IT Verträgen.
Die EVB-IT Verträge und EVB-IT AGB stehen unter www.cio.bund.de zur Einsichtnahme bereit.
Zur Menge der Dienstleistungen:
Zur Orientierung gibt die Vergabestelle an, dass realistische Schätzungen von einem jährlichen Wert sämtlicher Dienstleistungen von ca. 0,95 Mio. EUR bis 1,45 Mio. EUR ausgehen. Die Vergabestelle wählt jedoch bewusst das flexible Instrument der Rahmenvereinbarung, weil sich unvorhersehbare Änderungen im Umfang des Bedarfs ergeben können. Es gilt daher für die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung: Die oben angegebenen Werte haben keinerlei Verbindlichkeit in Bezug auf Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Es werden keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert. Außerdem besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung.
Zur Menge der Videokonferenzsysteme bzw. Liefergegenstände:
Zur Orientierung gibt die Vergabestelle an, dass realistische Schätzungen von einem jährlichen Wert sämtlicher Lieferleistungen von ca. 15 Mio. EUR bis 22,5 Mio. EUR ausgehen. Die Vergabestelle wählt jedoch bewusst das flexible Instrument der Rahmenvereinbarung, weil sich unvorhersehbare Änderungen im Umfang des Bedarfs ergeben können. Es gilt daher für die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung: Die oben angegebenen Werte haben keinerlei Verbindlichkeit in Bezug auf Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Es werden keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert. Außerdem besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2) Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit ist das Informationsblatt "Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen" zur Kenntnis zu nehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DCE0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/