DWDM-System (Lichtwellenleitersysteme)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
DWDM-System (Lichtwellenleitersysteme)
Die KBS beabsichtigt die Beschaffung eines DWDM-Systems. Die Beschaffung dient der Ablösung der bestehenden Lichtwellenleitersysteme für die Verbindung zwischen den beiden Bochumer Rechenzentrum-Standorten der KBS.
Bochum
Die KBS beabsichtigt die Beschaffung eines DWDM-Systems. Die Beschaffung dient der Ablösung der bestehenden Lichtwellenleitersysteme für die Verbindung zwischen den beiden Bochumer Rechenzentrum-Standorten der KBS. Bei den zu beschaffenden DWDM-Systemen handelt es sich um IBM-zertifizierte Produkte, die für die Verbindung zweier z15-Großrechner von IBM vorgesehen sind.
Des Weiteren ist der Betrieb des DWDM-Systems an spezielle Sicherheitsanforderungen geknüpft, da auf besonders schützenswerte Sozialdaten von Versicherten zurückgegriffen wird. Durch die zweite KRITIS Verordnung aus dem Jahr 2017 ist die DRV KBS dazu verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität zu treffen.
Damit das Rechenzentrum die hohen Anforderungen erfüllen kann, ist es unerlässlich, dass die Komponenten aufeinander angestimmt worden sind, sodass lediglich ein DWDM-System mit einer Zertifizierung von der Firma IBM in Frage kommt.
Das in Ziffer V.2.1) genannte Datum ist dem Formular geschuldet und meint den Tag der internen Entscheidung über den Abschluss des Vertrages durch die KBS. Nicht gemeint ist der tatsächliche Abschluss des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es kommt lediglich ein DWDM-System mit einer Zertifizierung von der Firma IBM in Frage.
Die Beschaffung des DWDM-Systems kann nur mit der Firma SVA realisiert werden. Es handelt sich um eine zulässige Vertragserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags mit der Firma SVA war die zwingend erforderliche Modernisierung der eingesetzten Systeme nicht vorhersehbar. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrages war die DRV KBS davon ausgegangen, dass sie ein kompaktes Großrechner-System am Standort Knappschaftsstraße aufstellen wird. Da das Rechnungszentrum, das bisher Großrechnerkapazitäten für den Notfall vorgehalten hat, zukünftig diese nicht mehr zur Verfügung stellt, muss die DRV KBS die Absicherung für den Katastrophen-Fall (K-Fall) aber nun selbst gewährleisten. Diese Information hat die DRV KBS sehr kurzfristig erhalten. Daher ist vorgesehen zwei Großrechnersysteme zu beschaffen, die auf die beiden Standorte Knappschaftsstraße und Langendreer verteilt werden. Die aktuell vorhandenen DWDM-Systeme erfüllen dabei nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Betrieb von zwei Großrechnern, sodass die Modernisierung zwingend erforderlich ist. Zudem hat die DRV KBS kurzfristig ein aktualisiertes K-Fall Konzept verabschiedet, um das KRITIS Audit 2021 zu bestehen. Demnach ist in einer Realisierungs-Phase zu prüfen, wie zwei Großrechner-Systeme (SYSPLEX-Anbindung/ direkte Kommunikation zwischen den Großrechner-Systemen) betrieben werden können, um die KRITIS Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen. Es muss dafür u.a. ein leistungsfähigeres (min. 4 x 16 G FC/FICON) z15 (aktueller Großrechnertyp) zertifiziertes DWDM System zur Verfügung stehen. Eine Änderung des Gesamtcharakters des Rahmenvertrags ist damit nicht verbunden. Die ursprüngliche Rahmenvereinbarung enthält sowohl Liefer- als auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit IBM-Produkten. Bei den zu beschaffenden DWDM-Systemen handelt es sich um IBM-zertifizierte Produkte, die für die Verbindung zweier z15-Großrechner von IBM vorgesehen sind. Im Vergleich zu den übrigen Leistungsbestandteilen der Rahmenvereinbarung treten die DWDM-Systeme – insbesondere auch wirtschaftlich - in den Hintergrund.
Außerdem ist die Ausübung des Leistungsbestimmungsrecht zu Gunsten der Firma SVA vergaberechtlich gerechtfertigt, um die Sicherheit besonders schützenswerter Sozialversicherungsdaten der Versicherten zu gewährleisten. Die KBS hat so zukünftig das wesentliche Kernsystem aus einer Hand, in der auch die zentrale Wartungsverantwortung liegt. Die Übernahme der Gesamt-Verantwortlichkeit für die Betriebsverfügbarkeit dieser Groß-Systeme wirkt dabei äußerst risikominimierend. Auftrags- und sachbezogene Erwägungen lassen im Sinne eines höchstmöglichen Schutzes sensibler Daten nur ein Unternehmen als Auftragnehmer zu. Gleichwohl kommt es auf das Vorliegen eines Alleinstellungsmerkmals aufgrund der Möglichkeit einer Vertragserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB nicht an.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das in Ziffer V.2.1) genannte Datum ist dem Formular geschuldet und meint den Tag der internen Entscheidung über den Abschluss des Vertrages durch die KBS. Nicht gemeint ist der tatsächliche Abschluss des Vertrages.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und § 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2286190
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesamtsozialesicherung.de