Durchführung einer Quartiersberatung für das Sanierungsgebiet Pelkum / ehemaliges Bergwerk Heinrich Robert in den Stadtbezirken Hamm-Pelkum und Hamm-Herringen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Quartiersberatung für das Sanierungsgebiet Pelkum / ehemaliges Bergwerk Heinrich Robert in den Stadtbezirken Hamm-Pelkum und Hamm-Herringen
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Durchführung der Quartiersberatung für das Sanierungsgebiet "Pelkum / ehemaliges Bergwerk Heinrich Robert" in einem einstufigen offenen Verfahren europaweit aus.
Stadtplanungsamt Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 mit der Vorlage 1388/18 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) "Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen" beschlossen. Mit dem ISEK und dem zuvor bereits erarbeiteten gleichnamigen Städtebaulichen Rahmenplan liegt eine integrierte planerische Grundlage für die Entwicklung der Hammer Bezirke Pelkum und Wiescherhöfen vor.
Mit der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes können die im ISEK beschlossenen Maßnahmen nun sukzessive umgesetzt werden. Ein erster Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg im Programmbereich "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" liegt vor.
Die Stadt Hamm beteiligt sich mit dem Stadtbezirken Pelkum und Wiescherhöfen zugleich am InnovationCity Ruhr-Projekt. Hierzu liegt mit dem Abschlussbericht aus 2019 ein aktuelles Integriertes Energetisches Quartierskonzept vor. Zur Umsetzung der im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen wird derzeit die Vergabe eines Sanierungsmanagements nach dem KfWProgramm 432 "Energetische Stadtsanierung" der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorbereitet.
Das ISEK, der Städtebauliche Rahmenplan, der InnovationCity-Abschlussbericht, der Geltungsbereich der Sanierungssatzung und der Ratsbeschluss zur Quartiersberatung können im Cloudspeicher der Stadt Hamm unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.hamm.de/owncloud/index.php/s/a50kRxp8yQJK2AM
Die Quartiersberatung stellt einen zentralen Baustein der Stadtentwicklung in den Bezirken Pelkum und Wiescherhöfen dar und soll den weiteren Umsetzungsprozess organisatorisch und fachlich begleiten. Sie bildet die Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus Verwaltung, beteiligten Institutionen und Zivilgesellschaft.
Das Aufgabenfeld der Quartiersberatung umfasst dabei vielfältige Aufgabenbereiche aus den Themenfeldern Architektur und Städtebau, Klimaberatung, immobilienbezogene Förderprogramme, Moderation, Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Projektmanagement.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu insgesamt 36 Monate.
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung der Förderung kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 36 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird jeweils spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet auch nach Ablauf der Option, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) über vergleichbare Referenzprojekte mit Angaben zum Leistungszeitraum/-ort, Auftragswert und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse), die der Bieter in den letzten 3 Jahren im Themenfeld Quartiersberatung/ Quartiersmanagement durchgeführt hat.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte:
- Entwicklung und Koordination von Maßnahmen und Projekten auf der Grundlage städtebaulicher Konzepte
- Betreuung und Umsetzung von Fassadenprogrammen sowie vergleichbarer Förderprogramme (Kenntnisse Förderlandschaft)
- Umbau- und Modernisierungsprojekte im Sinne des Quartiersarchitekten
- Betreuung von Verfügungsfonds
- Stärkung von Quartieren, Akteursaktivierung
- Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)
(1.6) Ansprechpartner (Vordruck)
(1.7) Arbeitsproben des Architekten
(1.8) Grobkonzept max. 10 Seiten
(1.9) Kostenkalkulation und Kalkulation des Zeitaufwandes nach Bearbeitungsschritten
(2) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(4) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewertungsmatrix
(5.3) Bewerbungsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDHLQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html