DVKA Callcenter Referenznummer der Bekanntmachung: DVKA CC-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dvka.de
Adresse des Beschafferprofils: https://dvka.de
Abschnitt II: Gegenstand
DVKA Callcenter
Die Telefonanrufe bei der DVKA unter der zentralen Telefonnummer und weiteren Telefonnummern sollen vom Auftragnehmer entgegengenommen und beantwortet werden oder weitergeleitet bzw. Rückrufwünsche aufgenommen werden. Soweit es sich um allgemeine Fragen zum Sozialversicherungsrecht bei grenzüber-schreitenden Erwerbstätigkeiten (Entsendung, gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten, Ausnahmevereinbarungen) und Fragen zum Antragsverfahren für Bescheinigungen handelt, sollen diese vom Auftragnehmer abschließend beantwortet werden.
GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c 53177 Bonn Die Dienstleistungen sind nicht ortsgebunden.
Erbringung von Telefondienstleistungen (Callcenter)
Der Auftrag verlängert sich zweimal um je weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Grundlaufzeit oder des ersten Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keiner der nach §§ 123,124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegt (Mindestanforderung).
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 jeweils einen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens EUR 500.000 netto erreicht
hat (Mindestanforderung). Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres ist auf die
entsprechenden Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 abzustellen.
2. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 mit Callcenter-Dienstleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Callcenter-Dienstleistungen vergleichbar sind, jeweils einen Umsatz in Höhe von mindestens EUR 200.000 netto erreicht hat. Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres ist auf die entsprechenden Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 abzustellen. Die Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Zur Führung des Nachweises zu 1. und 2. genügt grundsätzlich die Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise, insbesondere die Vorlage von Jahresabschlüssen und detaillierten Angaben zu Umsatzarten, zu verlangen.
3. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er eine Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (Personenschäden: EUR 5.000.000; Sachschäden:
EUR 5.000.000; Vermögensschäden: EUR 250.000) je Schadensfall bereits hat bzw. bereit ist abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung darüber unaufgefordert vorzulegen(Mindestanforderung).
Bei den in den Ziffern 1. bis 3. genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
1. Referenzen
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) geeignete Referenzen über Callcenter-Dienstleistungen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen und mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklären und nachweisen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 01.01.2017 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Die Dauer der Referenzleistungen muss im genannten Zeitraum jeweils mindestens drei Monate betragen haben.
Die Referenzleistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
2. Anforderungen an Mitarbeiter
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss
2.1. mindestens über drei in Vollzeit tätige Team-Leiter für Callcenter - Dienstleistungen (jeweils mehr als 3 Jahre Erfahrung als Team-Leiter), davon einen in Vollzeit tätigen Team-Leiter mit mindestens einem Jahr Erfahrung für Auftraggeber im Bereich der Sozialversicherung oder Krankenversicherung verfügen und zudem über
2.2 zwölf in Vollzeit tätige Callcenter-Agents (jeweils mehr als 2 Jahre Erfahrung als Callcenter-Agent) verfügen, welche die vorgegebenen sprachlichen Anforderungen erfüllen.
! Für den zur Leistungserbringung vorgesehenen Team-Leiter und für 6 der für die Leistungserbringung vorgesehenen Agents ist mit dem Angebot ein aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf abzugeben!
3. Sprachliche Anforderungen an Arbeitssprachen Deutsch und Englisch des für die Leistungserbringung vorgesehenen Teamleiters und der für die Leistungserbringung vorgesehenen mindestens 12 Agents:
Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass alle die Erbringung der zu vergebenden Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter fähig sind, mündlich und schriftlich in deutscher Sprache auf muttersprachlichem Niveau (Sprech- und Verstehensniveau mindestens C2 nach CEDEFOP-europass) zu kommunizieren und angemessene Kenntnisse der englischen Sprache haben (Sprech- und Verstehensniveau mindestens B2 nach CEDEFOP-europass). Diese Erklärung ist nur von dem Bieter / der Bietergemeinschaft abzugeben.
Mindestanforderungen:
Bei den vorstehend in 1. bis 3. genannten Anforderungen an das Personal handelt es sich um Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLQRC0M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben gegenüber dem AG einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de