Beweissicherung Gumbertstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 67_NETZE-2021-0048
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beweissicherung Gumbertstraße
Aufgrund einer Baumassnahme deas Stadtentwässerungsbetriebes in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung ist eine Beweissicherung der umliegenden öffentlichen/privaten Verkehrsflächen, Wohngebäude und Gewerbebetriebe sowie Anlagen des öffentlichen Nahverkehrs erforderlich.
Düsseldorf
Beweissicherung Bereiche Gumbertstraße, Vohwinkelallee, Vennhauser Allee und Krippstraße
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Haftpflichtversicherung über 1.500.000,-- Millionen EUR für Personenschäden pro Schadenfall und Person und für Sachschäden: 1.500.000,-- Millionen EUR pro Schadenfall. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angaben über die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbar durchgeführten Leistungen mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern; Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen; Einschlägige Referenzen für vergleichbare Beweissicherung und Erschütterungsmessungen (alternativ PQ-Nachweis), Nachweis ö.b.u.v. oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger (od. vergleichbar). Auf Verlangen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen: Urkalkulation.
Siehe III.1.1.
Siehe III.1.1.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen. Siehe III.1.1.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt Eigenerklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten und enthält u.a. folgende Angaben: Angabe ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dies beantragt ist, Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, Angabe, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden.
Direkte Vergabe, es sind keine Verhandlungen vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.