Unterstützung und Stärkung deutscher GreenTech-Unternehmen zur Internationalisierung und Etablierung nachhaltiger Kreislauf- und Abfallwirtschaftskonzepte im Ausland Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1501/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung und Stärkung deutscher GreenTech-Unternehmen zur Internationalisierung und Etablierung nachhaltiger Kreislauf- und Abfallwirtschaftskonzepte im Ausland
Das Vorhaben soll dazu dienen deutsche GreenTech-Unternehmen bei der Internationalisierung und Etablierung nachhaltiger Kreislauf- und Abfallwirtschaftskonzepte im Ausland zu unterstützen und zu stärken. In ausgewählten Zielregionen sollen Projekte durch struktu-riertes und inhaltlich konsistentes Projektmanagement durchgeführt werden. Es sollen, aufbauend auf bestehenden einschlägigen Er-fahrungen, nachhaltige Vernetzungen von Akteuren der Kreislauf-wirtschaft erfolgen um das Engagement deutscher GreenTech-Unternehmen der Kreislaufwirtschaft im Ausland zu stärken und einen Wissenspool zur Kreislaufwirtschaft im In- und Ausland auf-zubauen. Kern ist dabei die Nutzbarmachung und ggf. Weiterent-wicklung von Kreislaufwirtschaftskonzepten. Darüber hinaus soll das BMU bei Anfragen (z.B. ausländischer Regierungen) im Be-reich Kreislaufwirtschaft auf die deutsche wirtschaftliche und wis-senschaftliche Expertise und Kompetenz aus der Kreislaufwirt-schaft zurückgreifen können. Hierzu wurden 6 Arbeitspakete be-stimmt.
Berlin bzw. Sitz der/des AN
Deutschland und seine Kreislaufwirtschaft gelten international als Vorbild und bieten aufgrund ihrer Technologieführerschaft relevante, erprobte und wettbewerbsfähige Lösungen verbunden mit hohem Umweltnutzen an. Es besteht international ein großes Interesse an deutscher Technologie und an entsprechender Wissensvermittlung. Diese Entwicklung bietet der Bundesregierung gemeinsam mit deutschen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittelständischen Akteuren (KMU), sowie wissenschaftlichen Institutionen große Potentiale zur Erreichung umweltpolitischer Ziele und Erfolgen wirtschaftlichen Engagements gleichermaßen. Um diese Potentiale international besser heben zu können soll eine erfolgreiche Marktpositionierung deutscher Unternehmen der GreenTech-Branche mit Bezug zur Kreislaufwirtschaft, einschlägig tätigen Wissenschaftsinstitutionen sowie Dienstleistungen grüner Daseinsvorsorge strukturell und organisatorisch unterstützt werden. Hier sind ausdrücklich auch KMU angesprochen. Viele Exportnationen besitzen eine von Großunternehmen geprägte Industriekultur. Diese Großunternehmen bieten im Ausland vielfach Komplettlösungen für Konzeption, Technik, Dienstleistung und Beratung im Entsorgungsbereich an. In Großunternehmen finden sich oft Strukturen, die auf die Steuerung des Gesamtprojektes und das Erkennen von Risiken ausgelegt sind. Diese Strukturen fördern den Einsatz moderner, angepasster Konzepte in der Kreislaufwirtschaft nur in geringerem Maße, wenn diese sich noch im Aufbau befinden, was insbesondere für Schwellen- und Entwicklungsländer aber auch teilweise noch für Industriestaaten gilt. Als Ergebnis werden statt moderner und angepasster Konzepte, veraltete Konzept und Lösungen umgesetzt, vielfach unterstützt von einer umweltbezogen rudimentären Industriepolitik.
Die deutsche Wirtschaft zeichnet sich hingegen durch einen eher mittelständisch geprägten Ansatz aus, der flexible und dem Zielmarkt entsprechende Lösungen anbieten kann. Dabei bieten in ihren Bereichen hochspezialisierte KMU vielfach separat voneinander technisch effiziente und wirtschaftliche Lösungen an. Trotz der anerkannten Qualität deutscher Produkte und Dienstleistungen sind vielfach ausländische Großunternehmen im Vorteil, da sie den Zielmärkten Komplettlösungen bieten. Umweltbezogene Lösungen bedürfen daher eines integralen Ansatzes und der Koordination des gemeinsamen Auftritts von GreenTech-KMU. Dazu sollen durch eine optimale Vernetzung relevanter Akteure der deutschen Kreislaufwirtschaft (Unternehmen, Wissenschaft, Politik) Synergiepotentiale nutzbar gemacht werden. Wichtig ist insbesondere die Sicherstellung einer professionellen fachlichen und administrativen Gesamtkoordination sowie eine Qualitätssicherung mit Blick auf internationale Vorhaben und Projekte. Leistungsbestandteile sind insbesondere eine koordinierte und strategische Unterstützung entsprechender Unternehmen bei der Internationalisierung, dem Marktauftritt im Ausland sowie darüber hinaus der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit und der Entwicklung von passgenauen Moderationskonzepten und Veranstaltungsformaten. Die Begleitung von Projektveranstaltungen deutscher Akteure vor Ort (Unternehmen, BMU, Universitäten etc.), an denen lokale Akteure, Stakeholder und Expertinnen und Experten teilnehmen, sollen einen möglichst hohen Umweltnutzen zum Ziel haben. Das BMU soll bei der Umsetzung neuer Projekte durch ein strukturiertes und inhaltlich konsistentes Projektmanagement unterstützt, die Projektdurchführung gesteuert und Akteure vernetzt werden.
Ziel aller Aktivitäten soll sein, dass ein sicht-, spür- und ggf. messbarer Umweltnutzen in Zielländern entsteht, der möglichst mit deutschem Know-how und Technologie initiiert oder begleitet wird. Die Gesamtsteuerung soll durch eine übergeordnete und zentral tätige Stelle fungieren und die beteiligten Unternehmen in ihren verschiedenartigen Rollenbildern beraten, Projekte inhaltlich vernetzen, eine Plattform des Austausches bieten sowie die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit koordinieren. Gerade die Projektbereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in Entwicklungs- und Schwellenländern, insbesondere in der Kreislauf- und Recyclingwirtschaft, weisen meist technologisch und regulatorisch komplexe Umfeld-Mechanismen an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf, weswegen vertiefte Expertise und eine integrale Vorgehensweise gefragt sind. Die Nutzbarmachung und gegebenenfalls Weiterentwicklung von Kreislaufwirtschaftskonzepten und deutschen GreenTech-Know-how ist Kern der Aufgabe. Der konkrete Unterstützungsbedarf der Zielregionen ist ebenso wie der erwartete Umweltnutzen ein weiterer elementarer Baustein der Zielsetzung. Um die Marktvorbereitung optimal zu unterstützen, sollen nachhaltige Partnerschaften aufgebaut werden und die Akteure durch eine Kompetenz- und Netzwerkplattform unterstützt werden. Für die Prozesssteuerung ist es notwendig, auf bestehende Kontakte und Netzwerke zurückgreifen zu können um bedarfsgerecht auf Projekterfordernisse einzugehen. Länderprofile und Machbarkeitsstudien können zum Beispiel dabei unterstützen, eine Statusanalyse mit Markteintrittsmöglichkeiten zu verbinden und Synergien zu nutzen. Erwartet wird auch eine Unterstützung des BMU mit entsprechender Expertise im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Die genauen Anforderungen werden in den folgenden sechs Arbeitspakten konkretisiert.
Arbeitspaket 1; Internationalisierung deutscher Kreislaufwirtschaftskonzepte und -kompetenzen:
Das EXI-Förderprogramm soll deutschen Unternehmen helfen, die Internationalisierung ihres „grünen“ Leistungsspektrums insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern voranzubringen. Dazu sollen durch marktvorbereitende Aktivitäten die erforderlichen administrativen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Auslandsgeschäfte geschaffen werden.
Arbeitspaket 2; Nachhaltige Partnerschaften im In- und Ausland aufbauen:
Ein weiterer Leistungsbaustein besteht darin, nachhaltige Partnerschaften zu etablieren, die auch nach Ende des Projektes noch Bestand haben und nachhaltig wirken können und ggf. anschlussfähig für Folgeprojekte sind. Aufbauend auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus vorangegangenen Projekten soll eine Geschäftsstelle sicherstellen, das vorhandene Expertise noch intensiver vernetzt, länder- und themenfeldübergreifende Kommunikation reger wahrgenommen und Projektideen noch stärker integral konzipiert und umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen die Kernerkenntnisse in die deutsche Wirtschaft getragen werden, um Märkte ausbauen zu können; ebenso hat die Bundesregierung ein besonderes Interesse an Informationen über Zielmärkte sowie Unterstützung im Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit.
Arbeitspaket 3; Kompetenz- und Netzwerkplattform - Vernetzung und Innovation:
Eine enge Verzahnung der beteiligten Bundesministerien (über eine Geschäftsstelle) mit den Expertinnen und Experten interessierter Unternehmen, der einschlägig tätigen Wissenschaftsinstitutionen, staatlicher Institutionen, Verbänden etc. dient der nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Umsetzung der umweltpolitischen Ziele, Maßnahmen und Projekte Deutschlands. Die Geschäftsstelle dient den Teilnehmenden als Kompetenz- und Netzwerkplattform aus den Bereichen Consulting und Engineering, Forschung und Entwicklung, Entsorgungsdienstleistungen, Fahrzeugbau, Behältersysteme, Anlagen- und Komponentenbau, Messen und kommunalen Unternehmen als professionell agierender und verlässlicher Partner im In- und Ausland. Dabei spielt die Zusammenarbeit mit gleichgerichteten Organisationen, wie beispielsweise der Prevent Waste Alliance, der ISWA, dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika eine wesentliche Rolle.
Arbeitspaket 4; Öffentlichkeitsarbeit - über Umweltmärkte und Chancen berichten:
Das Projekt ist durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Ziel ist es Wissen und Anwendung von insbesondere nachhaltigen deutschen Umwelt- und Klimaschutztechnologien und die (Weiter-) Entwicklung innovativer grüner Infrastrukturen in Ländern mit Unterstützungsbedarf zu verbreiten und zu verstärken. Die Öffentlichkeitsarbeit soll einen Beitrag für eine erfolgreiche Marktpositionierung deutscher Unternehmen der GreenTech-Branche mit Bezug zur Kreislaufwirtschaft und Dienstleistungen grüner Daseinsvorsorge international zu fördern. Außerdem sollen deutsche GreenTech-Anbietern (insb. KMU) der Kreislaufwirtschaft und einschlägig tätigen Wissenschaftsinstitutionen über die Angebote und Arbeit des AN in-formiert werden. Hierfür ist erforderlich.
Arbeitspaket 5; Monitoring und Unterstützung des BMU:
Deutschland und seine Kreislaufwirtschaft gelten international als Vorbild. Es besteht international ein großes Interesse und Bedarf an deutscher Technologie und an entsprechender Wissensvermittlung. Entsprechend häufig werden internationale Beratungs-/Gesprächsanfragen und Anfragen zur Teilnahme an Veranstaltungen an das BMU herangetragen. Das BMU ist bei der Bearbeitung dieser Anfragen mit entsprechender Expertise sowie bei der Aufbereitung von Informationen mit Bezug zu den genannten Arbeitspaketen zu unterstützen.
Arbeitspaket 6 (Optionale Leistungen); Steuerung, Beteiligung und Durchführung von Projekten:
Ganzheitliche Projektkonzepte im Bereich der Öffentlichen Daseinsvorsorge und die Unterstützung bei der Finanzierung von Projekten ist eine wichtige Aufgabe bei der Umsetzung des Technologieexports. Die zur Verfügungsstellung von passgenauen Informationen und Ansprechpartner*innen gehören daher zum Leistungsumfang des Vorhabens. Darüber hinaus ist eine Steuerung und Koordination von Einzelmaßnahmen in Zielregionen und zu ausgewählten Schwerpunkten gewünscht.
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 1-mal um ein Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Optionen ausübt.
Die Leistung gliedert sich in 6 Arbeitspakete. Bei dem ARbeitspaket Nr. 6 handelt es sich um eine optinale Leistung.Nähere Informationen sind unter Nr. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung aufgeführt.
Zu Nr. II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 30.09.2024 zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.