Schülerbeförderung Dortmund zu außerschulischen Lernorten Referenznummer der Bekanntmachung: L604/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Dortmund zu außerschulischen Lernorten
Es handelt sich bei der auszuschreibenden Leistung um die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu außerschulischen Lernorten für das Schulverwaltungsamt der Stadt Dortmund. Die Vertragslaufzeit variiert je Los. Der konkrete Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Schülerbeförderung von der
Aplerbecker Mark Grundschule, Schwerter Str. 269, 44287 Dortmund
zu den Turnhallen
der Emschertal Grundschule, Sichterweg 8, 44289 Dortmund und Albrecht-Dürer-Realschule, Schweizer Allee 25, 44287 Dortmund
Es besteht eine Option als Grundlage für spätere Nachverhandlungen bzw. Auftragsänderungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Für beide Vertragsparteien besteht keine Verpflichtung, der Option zuzustimmen, insbesondere wenn es für eine Vertragspartei als unwirtschaftlich erscheint. Die Option ist verpflichtend für jedes Los anzubieten.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Option der Beförderung von Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen zu verschiedenen Zielorten. Anzubieten ist die Stundenpauschale für den Fahrer, sowie den eingesetzten Bus und die Pauschale je gefahrenen Kilometer.
Pauschal werden 15 Minuten vor und nach der Ankunft auf die Fahrtdauer angerechnet.
Die Beförderung erfolgt mit KOM (Kraftomnibussen) innerhalb Dortmunds.
Es handelt sich um Schülerbeförderungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht festgelegt werden können. Die Fahrten erfolgen an Schultagen zu gängigen Unterrichtszeiten.
Die Zahl der zu befördernden Schulkinder kann ständig variieren. Dies kann durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden. In den Fällen, in denen mehr als 75 Personen befördert werden müssen, muss ein zweiter Bus (KOM) eingesetzt werden.
Die Abrechnung der einzelnen Schülerbeförderungen erfolgt anhand der Fahrtstrecke (geleistete km-Zahl), sowie der Fahrtdauer (in Stunden). Die Ermittlung der km-Leistung, sowie der Fahrtdauer erfolgt über den "Falk Routenplaner" durch das Schulverwaltungsamt.
Umleitungen, auch kurzfristiger Art, werden nicht berechnet. Ein zweiter eingesetzter Bus (KOM) wird analog der vorgenannten Systematik abgerechnet.
Der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Preis für die im Einzelfall ermittelten Touren gilt als Pauschalpreis und wird nicht mehr neu berechnet. Er gilt als verbildlich. Es wird auf volle Stunden gerundet. Jede angefangene halbe Stunde zählt voll.
Die Laufzeit dieser Option ist analog zu der Ausschreibung des jeweiligen Loses.
Abfahrtsort: Auslagerung Loh-Grundschule, Benninghofer Str. 256, 44267 Dortmund
Zielort: Turnhalle Wichlinghofen, Vinklöther Mark 11, 44265 Dortmund
Es besteht eine Option als Grundlage für spätere Nachverhandlungen bzw. Auftragsänderungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Für beide Vertragsparteien besteht keine Verpflichtung, der Option zuzustimmen, insbesondere wenn es für eine Vertragspartei als unwirtschaftlich erscheint. Die Option ist verpflichtend für jedes Los anzubieten.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Option der Beförderung von Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen zu verschiedenen Zielorten. Anzubieten ist die Stundenpauschale für den Fahrer, sowie den eingesetzten Bus und die Pauschale je gefahrenen Kilometer.
Pauschal werden 15 Minuten vor und nach der Ankunft auf die Fahrtdauer angerechnet.
Die Beförderung erfolgt mit KOM (Kraftomnibussen) innerhalb Dortmunds.
Es handelt sich um Schülerbeförderungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht festgelegt werden können. Die Fahrten erfolgen an Schultagen zu gängigen Unterrichtszeiten.
Die Zahl der zu befördernden Schulkinder kann ständig variieren. Dies kann durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden. In den Fällen, in denen mehr als 75 Personen befördert werden müssen, muss ein zweiter Bus (KOM) eingesetzt werden.
Die Abrechnung der einzelnen Schülerbeförderungen erfolgt anhand der Fahrtstrecke (geleistete km-Zahl), sowie der Fahrtdauer (in Stunden). Die Ermittlung der km-Leistung, sowie der Fahrtdauer erfolgt über den "Falk Routenplaner" durch das Schulverwaltungsamt.
Umleitungen, auch kurzfristiger Art, werden nicht berechnet. Ein zweiter eingesetzter Bus (KOM) wird analog der vorgenannten Systematik abgerechnet.
Der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Preis für die im Einzelfall ermittelten Touren gilt als Pauschalpreis und wird nicht mehr neu berechnet. Er gilt als verbildlich. Es wird auf volle Stunden gerundet. Jede angefangene halbe Stunde zählt voll.
Die Laufzeit dieser Option ist analog zu der Ausschreibung des jeweiligen Loses.
Abfahrtsorte: Schule an der Froschlake, Auf der Linnert 6, 44149 Dortmund
oder
Schule an der Froschlake, Froschlake 45, 44379 Dortmund
(im Wechsel nach Absprache mit der Schulleitung)
Es besteht eine Option als Grundlage für spätere Nachverhandlungen bzw. Auftragsänderungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Für beide Vertragsparteien besteht keine Verpflichtung, der Option zuzustimmen, insbesondere wenn es für eine Vertragspartei als unwirtschaftlich erscheint. Die Option ist verpflichtend für jedes Los anzubieten.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Option der Beförderung von Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen zu verschiedenen Zielorten. Anzubieten ist die Stundenpauschale für den Fahrer, sowie den eingesetzten Bus und die Pauschale je gefahrenen Kilometer.
Pauschal werden 15 Minuten vor und nach der Ankunft auf die Fahrtdauer angerechnet.
Die Beförderung erfolgt mit KOM (Kraftomnibussen) innerhalb Dortmunds.
Es handelt sich um Schülerbeförderungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht festgelegt werden können. Die Fahrten erfolgen an Schultagen zu gängigen Unterrichtszeiten.
Die Zahl der zu befördernden Schulkinder kann ständig variieren. Dies kann durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden. In den Fällen, in denen mehr als 75 Personen befördert werden müssen, muss ein zweiter Bus (KOM) eingesetzt werden.
Die Abrechnung der einzelnen Schülerbeförderungen erfolgt anhand der Fahrtstrecke (geleistete km-Zahl), sowie der Fahrtdauer (in Stunden). Die Ermittlung der km-Leistung, sowie der Fahrtdauer erfolgt über den "Falk Routenplaner" durch das Schulverwaltungsamt.
Umleitungen, auch kurzfristiger Art, werden nicht berechnet. Ein zweiter eingesetzter Bus (KOM) wird analog der vorgenannten Systematik abgerechnet.
Der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Preis für die im Einzelfall ermittelten Touren gilt als Pauschalpreis und wird nicht mehr neu berechnet. Er gilt als verbildlich. Es wird auf volle Stunden gerundet. Jede angefangene halbe Stunde zählt voll.
Die Laufzeit dieser Option ist analog zu der Ausschreibung des jeweiligen Loses.
Schülerbeförderung von der
Ricarda-Huch Realschule, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 78, 44135 Dortmund
zu der Turnhalle
der Gesamtschule Gartenstadt, Hueckstr. 25, 441419 Dortmund
Es besteht eine Option als Grundlage für spätere Nachverhandlungen bzw. Auftragsänderungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Für beide Vertragsparteien besteht keine Verpflichtung, der Option zuzustimmen, insbesondere wenn es für eine Vertragspartei als unwirtschaftlich erscheint. Die Option ist verpflichtend für jedes Los anzubieten.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Option der Beförderung von Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen zu verschiedenen Zielorten. Anzubieten ist die Stundenpauschale für den Fahrer, sowie den eingesetzten Bus und die Pauschale je gefahrenen Kilometer.
Pauschal werden 15 Minuten vor und nach der Ankunft auf die Fahrtdauer angerechnet.
Die Beförderung erfolgt mit KOM (Kraftomnibussen) innerhalb Dortmunds.
Es handelt sich um Schülerbeförderungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht festgelegt werden können. Die Fahrten erfolgen an Schultagen zu gängigen Unterrichtszeiten.
Die Zahl der zu befördernden Schulkinder kann ständig variieren. Dies kann durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden. In den Fällen, in denen mehr als 75 Personen befördert werden müssen, muss ein zweiter Bus (KOM) eingesetzt werden.
Die Abrechnung der einzelnen Schülerbeförderungen erfolgt anhand der Fahrtstrecke (geleistete km-Zahl), sowie der Fahrtdauer (in Stunden). Die Ermittlung der km-Leistung, sowie der Fahrtdauer erfolgt über den "Falk Routenplaner" durch das Schulverwaltungsamt.
Umleitungen, auch kurzfristiger Art, werden nicht berechnet. Ein zweiter eingesetzter Bus (KOM) wird analog der vorgenannten Systematik abgerechnet.
Der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Preis für die im Einzelfall ermittelten Touren gilt als Pauschalpreis und wird nicht mehr neu berechnet. Er gilt als verbildlich. Es wird auf volle Stunden gerundet. Jede angefangene halbe Stunde zählt voll.
Die Laufzeit dieser Option ist analog zu der Ausschreibung des jeweiligen Loses.
Abfahrtsort: Elisabeth-GS, Lothringer Str. 8, 44339 Dortmund
Zielort: Turnhalle am Birkenbaum 35, 44339 Dortmund
Es besteht eine Option als Grundlage für spätere Nachverhandlungen bzw. Auftragsänderungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Für beide Vertragsparteien besteht keine Verpflichtung, der Option zuzustimmen, insbesondere wenn es für eine Vertragspartei als unwirtschaftlich erscheint. Die Option ist verpflichtend für jedes Los anzubieten.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Option der Beförderung von Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen zu verschiedenen Zielorten. Anzubieten ist die Stundenpauschale für den Fahrer, sowie den eingesetzten Bus und die Pauschale je gefahrenen Kilometer.
Pauschal werden 15 Minuten vor und nach der Ankunft auf die Fahrtdauer angerechnet.
Die Beförderung erfolgt mit KOM (Kraftomnibussen) innerhalb Dortmunds.
Es handelt sich um Schülerbeförderungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht festgelegt werden können. Die Fahrten erfolgen an Schultagen zu gängigen Unterrichtszeiten.
Die Zahl der zu befördernden Schulkinder kann ständig variieren. Dies kann durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden. In den Fällen, in denen mehr als 75 Personen befördert werden müssen, muss ein zweiter Bus (KOM) eingesetzt werden.
Die Abrechnung der einzelnen Schülerbeförderungen erfolgt anhand der Fahrtstrecke (geleistete km-Zahl), sowie der Fahrtdauer (in Stunden). Die Ermittlung der km-Leistung, sowie der Fahrtdauer erfolgt über den "Falk Routenplaner" durch das Schulverwaltungsamt.
Umleitungen, auch kurzfristiger Art, werden nicht berechnet. Ein zweiter eingesetzter Bus (KOM) wird analog der vorgenannten Systematik abgerechnet.
Der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Preis für die im Einzelfall ermittelten Touren gilt als Pauschalpreis und wird nicht mehr neu berechnet. Er gilt als verbildlich. Es wird auf volle Stunden gerundet. Jede angefangene halbe Stunde zählt voll.
Die Laufzeit dieser Option ist analog zu der Ausschreibung des jeweiligen Loses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Vorlage der Genehmigung zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aktenzeichen: L604/21
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDHAK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland