Dienstleistung zur Weiterentwicklung der Webpräsenzen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referenznummer der Bekanntmachung: Z14 O4080-0045/165

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmz.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=418168
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=418168
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistung zur Weiterentwicklung der Webpräsenzen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Referenznummer der Bekanntmachung: Z14 O4080-0045/165
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistung zur Weiterentwicklung der Webpräsenzen des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung mit einer Laufzeit von vier Jahren

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit diesem Verfahren wird ein Dienstleister gesucht, der die die technische Weiterentwicklung der Webpräsenzen des BMZ, des CMS CoreMedia und diverser Sonderanwendung im Auftrag des BMZ durchführt. Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren, der AN erbringt die Leistungen auf Abruf durch das BMZ. Teilweise handelt es sich um wiederkehrende Tätigkeiten, die mit einer monatlichen Pauschale abgegolten werden, die ergänzt werden durch größere Entwicklungs- und Customizingvorhaben. Die Tätigkeitsschwerpunkte der anzubietenden Personenrollen finden sich in den Vergabeunterlagen. Die konkreten Tätigkeiten werden im Einzelnen zwischen dem Personal des BMZ und dem Personal des AN abgestimmt. Es soll ein AN ausgewählt werden, der eine gute und professionelle Projektorganisation und -durchführung erwarten lässt und über Erfahrungen in der technischen Weiterentwicklung von CoreMedia Systemen im Hinblick auf die Steigerung von Auffindbarkeit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit besitzt und in der Lage ist dieses Wissen dem BMZ professionell zu vermitteln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Aufgrund aktuell noch nicht vorherzusehender Umstände, wie bspw. das Auftreten neuer Bedarfe nach der Bundestagswahl 2021 und damit verbundener neu umzusetzender Projekte, die sich auch auf die hier benannten Leistungsbestandteile, in Form von veränderter Leistungserfordernis oder -umfang, auswirken können, kann sich der Umfang der beschriebenen Leistungsbestandteile (Pauschalleistungen sowie geschätzter Umfang der „aufwandsbezoge-nen Leistungen“) um insgesamt 15% bezogen auf die „Gesamtsumme Vertrag“ nach Anlage 4, Pos. 12 während der Vertragslaufzeit erhöhen, wobei es jedoch inhaltlich nicht zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrags kommen darf. Die optionale Erhöhungssumme bezogen auf die“ Gesamtsumme Vertrag“ kann über alle im Preisblatt aufgelisteten Positionen angewandt werden. Der AG kann die beschriebene Option einseitig ziehen. Die Voraussetzungen und Grenzen der Option ergeben sich zusätzlich aus den Grenzen der Ziff. 17 EVB-IT Dienstleistungs-AGB. Die Optionsziehung wird entsprechend dem oben geschilderten Änderungsverfahren durchgeführt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/11/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

Bonn

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Eine öffentliche Angebotsöffnung findet nicht statt, § 55 Abs. 2 VgV.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieterfragen können mittels evergabe-online.de abgegeben werden. Sie werden für alle Bieter zugänglich auf www.evergabe-online.de beantwortet.

Zugelassen sind nur Angebote, die mithilfe elektronischer Mittel, d. h. mittels der eVergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de), an uns übermittelt worden sind. Angebote, die uns in Papierform, per E-Mail oder Fax erreichen, sind nicht mehr zugelassen und müssen ausgeschlossen werden.

Siehe dazu unsere Hinweise in den Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß fristgerecht, d. h. innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 III Nr. 1 GWB), jedoch spätestens bis Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 15 Kalendertagen nicht oder hilft der Rüge nicht ab, kann das betroffene Unternehmen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 I 1 GWB.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 I GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis:

Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2021

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