Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: B 17.32 - 0553/20/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Los 1
Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Los 1
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke, welche für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Leistung beinhaltet des Weiteren, die Datenübernahme und -prüfung (Vorlagen), die Druckformherstellung und ggf. Änderungen der Druckvorlagen, Druck, Freigabeunterlagen / PDF, alle Materialkosten, Werkzeugkosten, Lieferkosten inkl. Versandfertigmachen. Für die maximale Vertragslaufzeit gilt eine geschätzte Gesamtmenge von - 15.600 Tassen - 10.600 Trinkflaschen - 20.000 Einkaufstaschen - 10.600 Sportbeutel - 4.800 Buntstiftsets - 13.600 Buntstifte mit Malvorlage - 20.000 Lanyards Die Höchstmenge entspricht der geschätzen Höchstmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung diese oben aufgeführten Mengen abgerufen werden können. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 50%.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.