FE 03.0614/2021/CRB - Wegweisende Beschilderung und elektronische Navigationshilfen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 03.0614/2021/CRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0614/2021/CRB - Wegweisende Beschilderung und elektronische Navigationshilfen
FE 03.0614/2021/CRB - Wegweisende Beschilderung und elektronische Navigationshilfen
FE 03.0614/2021/CRB
"Wegweisende Beschilderung und elektronische Navigationshilfen"
Die Wegweisung hat eine besondere Bedeutung für die Verkehrssicherheit: Sie muss dem Fahrzeugführer einen frühzeitigen Hinweis für seine zu treffenden Fahrentscheidungen geben, sodass verkehrsgefährdende Fahrmanöver wie abrupte Fahrstreifenwechsel, Abbiegevorgänge oder starkes Bremsen unterbleiben.
Die in der Wegweisung enthaltenen Informationen müssen vom Fahrzeugführer in der verfügbaren Lesezeit erfasst und verarbeitet werden können. Eine Überforderung des Fahrzeugführers einhergehend mit einer zu großen Ablenkung von der Fahraufgabe kann zu verkehrsgefährdenden Fahrmanövern führen.
Als weiteres Instrument zur Orientierung und Zielführung wurden elektronische Navigationssysteme in den Markt eingeführt, welche durch eine Vielzahl bereitgestellter Informationen ebenfalls den Fahrzeugführer unterstützen. Dabei wird in vielen Fällen unmittelbar auf die Wegweisung Bezug genommen.
Auch wird in jüngster Zeit vermehrt die regionale Aufnahme zweisprachiger Ortsbezeichnungen in Bezug auf anerkannte nationale Minderheiten diskutiert, was eine entsprechende Erweiterung der dargebotenen Wegweisungsinformationen bedeuten würde.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zum einen, zu überprüfen, inwiefern beim Einsatz von elektronischen Navigationssystemen ggf. veränderte Anforderungen an die wegweisende Beschilderung bestehen, die in der Folge zu einer Anpassung der Vorgaben führen könnten. Dabei soll ermittelt werden, inwiefern ggf. auf einzelne Elemente bzw. Aufstellorte der Wegweisung verzichtet werden kann bzw. inwiefern in zu definierenden Fällen eine Vereinfachung der Wegweisung denkbar ist.
Zum anderen ist zu analysieren, inwiefern die beschriebene Aufnahme zweisprachiger Ortsbezeichnungen in die Wegweisung die Informationsaufnahme und - verarbeitung beeinflusst und ob daraus eine Anpassung der Regeln zur Begrenzung der Anzahl der Ziele auf Wegweisern resultiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.0614/2021/CRB - Wegweisende Beschilderung und elektronische Navigationshilfen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.