B51n, OU Köln-Meschenich hier: Herstellung v. BW 5 und K15 Referenznummer der Bekanntmachung: 05_46-4013-B-WB05_44-21-0035
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassen.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
B51n, OU Köln-Meschenich hier: Herstellung v. BW 5 und K15
B 51n, Ortsumgehung Köln-Meschenich, hier: Herstellung von Bauwerk 5 und der K15
50997 Köln Meschenich,
Herstellung des Überführungsbauwerkes K 15 über die B 51n
- Gesamtstützweite 32,71 m
- Lichte Weite zw. WL 29,07 m
- Breite zw. Geländern 11,10 m
- Brückenfläche ca. 363 m²
- Kleinste lichte Höhe ca. 5,10 m
ca. 14.000 m3 Erdarbeiten mit Fahrbahndeckenaufbruch
ca. 17.000 m² Qualifizierte Bodenverbesserung
ca. 4.500 m3 Frostschutzschicht herstellen
ca. 1.380 m3 Schottertragschicht herstellen
ca. 7.500 m2 Asphalttragschicht AC 22 TN u. AC 32 TS
ca. 3.150 m2 Asphaltbinderschicht AC 16 BS
ca. 7.400 m2 Asphaltdeckschicht SM 8 S u. AC 5 DL;
ca. 540 m Verbundmantelrohrleitung KMR DN 200/315 (Fernwärmeleitung) verlegen;
ca. 400 m Abwasserdruckrohr PE 100 RC, DA 90 mm verlegen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Auftragsspezifischen Nachweise:
- Unternehmenszertifizierung gemäß AGFW FW 601
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen" (ZTV M13).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".
- Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)".
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Anbringung des CE-Zeichens auf der Schildrückseite (TLP VZ 2011 - Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen).
- Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Ver-tragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING, Ausgabe 04/2019)".
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter sowie deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDCMZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]