Nachnutzung Frauenklinik - VP 1 ELT Brandschutztechnische Sanierung der KG 440+450 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-071-052
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachnutzung Frauenklinik - VP 1 ELT Brandschutztechnische Sanierung der KG 440+450
Im Zuge der Nachnutzung der Frauenklinik werden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im laufenden Krankenhaus- und OP Betrieb innerhalb der Frauenklinik erforderlich.
Neben den baulichen Mängeln werden auch im anlagentechnischen Bereich umfangreiche Umbau- / Sanierungs und Ertüchtigungsmaßnahmen zur Realisierung der vorgesehenen Nachnutzung der Gebäude erforderlich. So sind
zum Beispiel im gesamten Gebäude die AV Verteiler von den SV Verteiler räumlich zu trennen und zu ertüchtigen..
Neben der Sanierung der elektrotechnischen Anlage erfolgt auch eine flächendeckende Neumontage der
Netzwerktechnik inkl. neuen Verteilerstützpunkte auf den Etagen sowie die Kabelage für Lichtruf- und
Brandmeldeanlage.Im Bereich der Bettenstationen (EG-2.OG) im Bauteil 5 ist eine Teilsanierung der Elektroanlage geplant. Hier sind in an den Patientenbetten neue Bettenschienen gemäß UKB Standard zu errichten. Die bestehende Leitungsführung entspricht nicht mehr der MLAR und wird in Gänze ertüchtigt.
im Bauteil 3, 4 und 5 entstehen von Grund aus neue Stationen, so dass eine Vollsanierung von nöten ist. Dies umfasst sämtliche Starkstrom- sowie Schwachstromanlagen inkl. Verteiler. Die Demontage der Bestandsanlage in Bauteil 4 und 5 ist teilweise schon erfolgt.
Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen:
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass in den wesentlichen Bereichen der Frauenklinik eine nahezu Komplettsanierung erforderlich wird. Bis auf wenige Ausnahmen und Teilbereiche befinden sich die technischen Anlagen nicht in einem zeitgemäßen Zustand und erfüllen nicht die Anforderungen des Brandschutzes sowie die Forderung des UKB Technikstandards. Des Weiteren entstehen bauliche Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den vorhergegangen erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der Hochbau-Gewerke.
Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Auf den unzerstörten Resten der Flakkaserne wurde der Altbautrakt der Frauenklinik nach dem 2.Weltkrieg errichtet
und aufgestockt. Ergänzt wurde die Klinik in den 1950-er Jahren um den Hörsaal sowie in den 1960-er Jahren um
den nach Osten gerichteten Hangflügel (Bauteil B5) der im Untergeschossbereich bis fast an die
Grundstücksgrenze mit einem Flachbau (Bauteil B6) erweitert wurde.
Am Süd-Ende wurde in den 1990er Jahren ein Treppenhaus am Bauteil B2 errichtet, über welches derzeit auch die
Liegendkrankenanfahrt der Frauenklinik organisiert wird. In 2015 wurden bereits in Teilbereichen brandschutztechnische Ertüchtigungen durchgeführt. Im Rahmen der Maßnahme Nachnutzung Frauenklinik werden jedoch für die meisten Bereiche der Frauenklinik weitere brandschutztechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich:
Bauteil B1 Mittelbau, 4-geschossig + Dachgeschoss
Bauteil B2 Südflügel, 4-geschossig + Dachgeschoss
Bauteil B3 Südwestflügel 4-geschossig
Bauteil B4 Nordflügel, 4-geschossig, inkl. Hörsaalzentrum
Bauteil B5 Hangflügel 4-geschossig
Bauteil B6 Flachbau Untergeschoss, 1-geschossig
Im Zuge der Nachnutzung der Frauenklinik werden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im
laufenden Krankenhaus- und OP Betrieb innerhalb der Frauenklinik erforderlich.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt voraussichtlich in 2 Bauabschnitten.
Vorliegende Ausschreibung beschreibt Arbeiten des 1. Bauabschnitts (auch "VP1"), und ist in folgende
Teilabschnitte unterteilt:
1. Untergeschoss
- Bettenaufbereitung, UG, Bauteil 1+5
- Anschluss Modulbau, UG, Bauteil 1
- Div. Einzelräume und Läger, UG, alle Bauteile
Erdgeschoss
- Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), EG, Bauteil 1+4
- Anschluss Modulbau, EG, Bauteil 1
- Bettenstation Kinderneuropädiatrie, EG, Bauteil 5
- Gynäkologische Ambulanz (Teilbereich), EG, Bauteil 1
- ELT-Gruppe am Aufzug Haupttreppenhaus, EG, Bauteil 1
- Ambulanz Mammographie (Abschnitt bis Treppenhaus 3), EG, Bauteil 3
- Trockene Steigeleitungen, Haupttreppenhaus + Treppenhäuser 5 & 6, Bauteil 1 + 4
1. Obergeschoss
- NeoC/ Mutter-Kind-Station, 1. OG, Bauteil 1+4
- Anschluss Modulbau, 1. OG, Bauteil 1
- Bettenstation Gynäkologie/ Senologie, 1. OG, Bauteil 5
- Büros N.N., 1. OG, Bauteil 1
- ELT-Gruppe am Aufzug Haupttreppenhaus, 1. OG, Bauteil 1
- Trockene Steigeleitungen, Haupttreppenhaus + Treppenhäuser 5 & 6, Bauteil 1 + 4
2. Obergeschoss
- Anschluss Modulbau, 2. OG, Bauteil 1
- Bettenstation Wahlleistung, 2. OG, Bauteil 5
- ELT-Gruppe am Aufzug Haupttreppenhaus, 1. OG, Bauteil 1
3. Obergeschoss
- Lüftungszentrale SPZ/ NeoC, 3. OG, Bauteil
- Anschluss Modulbau, 1. OG, Bauteil 1
- Trockene Steigeleitungen, Treppenhäuser 6, Bauteil 4
Die Abfolge der Teilabschnitte ist dem Rahmenterminplan zu entnehmen (Anlage zur Ausschreibung).
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
Hinweis: Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahme Beginns für das in Rede stehende Bauprojekt durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein Westfalen bis zum Zeitpunkt der geplanten Zuschlagserteilung im November / Dezember 2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1. Aktueller Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften
(bspw. Partnerschaftsgesellschaft). In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (auch von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern).
2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung grundsätzlich durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Liegt keine Präqualifikation vor, ist der Nachweis zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Vordruck 2 (zusätzlich auch von eignungsverleihenden Nachunternehmern) zu erbringen.
3. Bietergemeinschaftserklärung gemäß Vordruck 4: Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
4. Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck 5: Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist der Vordruck 5 zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen, einschlägigen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1. Durchschnittlicher Nettojahresgesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren für Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich Krankenhaus, Kliniken, Rehakliniken, Ärztehäusern und vergleichbaren Gebäuden in den Sanierungen und/oder Brandschutztechnische Sanierungen durchgeführt wurden.
2. Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in der Referenzliste Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung des Vordrucks Referenzliste erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.
Umsatz der Jahre 2018 bis 2020 mit Leistungen im Zusammenhang mit Sanierungen im o.g. beschrieben Lesitungsbereich der letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
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1. Bei dem folgenden Kriterium handelt es sich um ein KO-Kriterium:
Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber.
Alle Nachweise, Referenzen und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in der Referenzliste Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifizierungsnummer im Vordruck anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachweisen. Die Angaben müssen unter Verwendung des Vordrucks Referenzliste erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss. Dieser Vordruck kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht.Umsatz der Jahre 2018 bis 2020 mit Leistungen im Zusammenhang
mit Sanierungen im bestand / brandschutztechnische Sanierungen. Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Die unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von allen Bietern, auch den präqualifizierten Unternehmen, und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt.
Referenzen für die Bauausführung Bieter müssen mindestens drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen vorlegen.Für die Einreichung der Erklärungen nach den vorstehenden Ziffern "Vordruck 3 - Referenzen" zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
1. Mindestkriterium ist die Vorlage von drei Referenzen für die Bauausführung vergleichbarer Leistungen, welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
Mindestkriterium ist die Vorlage von drei Referenzen für vergleichbarer Leistungen (zBsp.Sanierungen, ELT und Brandschutzanlagen in Klinikgebäuden), welche die Kriterien zur Vergleichbarkeit der Leistungen erfüllen. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
2.Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber.
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Minimum
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (jeweils je Schadensjahr, zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Bei Auftragssummen über [Betrag gelöscht] EUR netto ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Es dürfen keine Bieter oder Vertreter von Bietern an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber führt ein EU-weites offenes Verfahren nach Maßgabe des GWB und der VOB/A EU durch.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDENM/documents zur Verfügung gestellt.
3. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese im Falle ihrer Registrierung eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bieters").
4. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen können über das Vergabeportal abgerufen werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDCHX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.