Parkhaus CCM Referenznummer der Bekanntmachung: 1404611 ON 12.3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://seg.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Parkhaus CCM
Auf dem Gelände des Creative Campus Monheim beabsichtigt die Stadtentwicklungsgesellschaft Monheim die Errichtung eins Parkhauses mit rund 410 Stellplätzen. Das Projekt soll über eine funktionale Leistungsbeschrei-bung an einen Totalunternehmer vergeben werden, welcher die vollständige, schlüsselfertige, technisch unein-geschränkt funktionsfähige sowie baurechtlich abnahmefähige Erstellung des Gesamtvorhabens realisiert.
Creative Campus 40789 Monheim am Rhein
Die Auftraggeberin ist hinsichtlich der Bauweise für Vorschläge der Bieter offen. In Betracht kommt insbesonde-re die Errichtung in Systembauweise. Zum Auftragsgegenstand gehört das Parkhaus inklusive Fassade und Parkhausmanagementsystem. Das Parkhaus wird täglich 24h geöffnet sein.
Erhöhte Ansprüche an die Gestaltung bestehen u.a. im Bereich der Fassade, der Treppenhäuser, sowie der Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Nutzer. Das Parkhaus ist zu überdachen.
Wertung anhand der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (bis zu 3 Referenzen werden gewertet)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsätze der vergangenen drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen
- Anzahl Mitarbeiter der vergangenen drei Jahre
Referenz über Neu- oder Erweiterungsneubau eines Parkhauses mit 400 Stellplätzen mit Parkmanagementsystem als General-/ Totalübernehmer in den letzten 5 Jahren (seit 01.01.2016).
Nachweis Berufshaftpflicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYQD6SU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.