Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium; Sanitärtechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 074/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium; Sanitärtechnische Anlagen
Das Johannes-Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren wird im westlichen Teil des Gebäudes um einen zweistockigen Anbau erweitert.
Im Erdgeschoss entstehen zusätzlich eine Mensa (samt Küche) sowie Sanitäranlagen für den Schulhof. In den Obergeschossen entsteht eine Bibliothek und weitere Büroräume.
Johannes-Kepler-Gymnasium Wilhelmstraße 210 49477 Ibbenbüren
Hauptmassen
ca. 230m Schmutzwasser Etwässerungsleitung (Verlegung im Gebäude)
ca. 140m Regenwasser Entwässerungsleitung (Verlegung im Gebäude)
ca. 600m Wasserleitung (Verlegung im Gebäude)
ca. 66 Stck. Sanitärgegenstände (WC's, Urinale, Waschtische)
1 Stck. Fettabscheideranlage zum Einbau in Erdreich
kurze Beschreibung
Das Johannes-Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren wird im westlichen Teil des Gebäudes um einen zweistockigen Anbau erweitert.
Im Erdgeschoss entstehen zusätzlich eine Mensa (samt Küche) sowie Sanitäranlagen für den Schulhof. In den Obergeschossen entsteht eine Bibliothek und weitere Büroräume.
Werks- und Montageplannung voraussichtilich ab 08.2021
Ausführungsbeginn voraussichtlich ab 02.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärtechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörstel
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48477
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD98D2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.