1 Schlauchwagen (SW 2000) für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5827
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
1 Schlauchwagen (SW 2000) für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft einen neuen Schlauchwagen. Die Lieferung umfasst das Basisfahrzeug (Fahrgestell) sowie den Auf-/Ausbau und die Beladung.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld
Der Auftragnehmer tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Beachten Sie bitte, dass für die Teile 1 und 2 sowie für die Lieferzeit Bewertungsmatrices bestehen.
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 80 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Im Angebot ist ein verbindlicher Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Der Bieter muss Referenzen über bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgelieferte Schlauchwagen oder Gerätewagen GW-L 2 incl. Ausbau benennen. Gefordert werden mind. fünf positive Referenzen, die nicht älter als aus dem Jahre 2018 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Zulassung anzugeben.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen.
Voraussetzung des Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau
1. Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine Einbauzertifizierung für digitale BOS Funkgeräte durch die Fa. Selectric aus Münster nachweisen
2. Eingetragener Meisterbetrieb
3. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
4. Abschließbare Montagehalle für dementsprechende Fahrzeuge
5. Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar
6. Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein
Für den Fall, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Nachweis zu 1. erbracht werden kann, kann dieser bereits dem Angebot beigefügt werden. Ansonsten ist der erforderliche Nachweis der Zertifizierung bis spätestens zum Baugespräch unaufgefordert nachzuweisen. Ggf. ist auch die Beauftragung einer Fremdfirma, die die Einbauzertifizierung besitzt, durch den Auftragnehmer zulässig.
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehr- oder Minderkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf anfordern.
Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inclusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auswertung der Angebote erfolgt nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien, wobei auch Liefertermin und Service bei der Auswahl des Auftragnehmers berücksichtigt werden.
Unter Berücksichtigung der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt eine Vergabe auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die o. g. Kriterien.
Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrices. Insgesamt können maximal 2000 Punkte erzielt werden. Die genaue Verteilung der Bewertungspunkte entnehmen Sie bitte den beigefügten Bewertungsmatrices.
Zur Angebotswertung müssen die in den Angebotsunterlagen beigefügten Bewertungsmatrices vom Bieter komplett ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden. Nicht ausgefüllte Kriterien werden mit 0 Punkten bewertet.
Das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet der Preis über die Vergabe.
Bewertungskriterium "Angebotspreis"
Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (1000 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis der Bieterin/des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 1000 Bewertungspunkte erreicht werden.
(Wertungspunkte Angebotspreis=1000-1000*(Angebotspreis-Bestpreis)/Bestpreis).
Bewertungskriterium "Kundendienst - Standort"
Der Bieter, der einen Kundendienststandort bis zu 30 km Entfernung von der Hauptfeuerwache Bielefeld angeben kann, erhält für Teil 1 max. 80 und Teil 2 die max. Bewertung von 30 Punkten. Der Kundendienstbetrieb muss über Eignungen verfügen, die im Abschnitt "Kundendienst" näher erläutert werden. Die Entfernungsangaben sind auf den Sitz des Auftraggebers mit der Adresse Am Stadtholz 18, 33609 Bielefeld zu beziehen.
Bewertungskriterium "Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit"
Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit für Teil 1 und 2 jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben.
Der Kundendienst muss in den durch den Bewerber angegebenen Zeiten Störungen, Schäden oder Ausfälle an Fahrgestell sowie Fahrzeugein- und -aufbauten telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. Gegebenenfalls schließt dieses einen Reparaturauftrag im Werk ein.
Bewertungskriterium "Kundendienst - Vor-Ort-Verfügbarkeit"
Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden für Teil 1 bis zu 40 und Teil 2 maximal 20 Wertungspunkte vergeben. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem nach Verständigung durch den Auftraggeber ein Kundendienst des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens an einem beliebigen Ort im Stadtgebiet Bielefeld eintrifft und Maßnahmen zur Behebung der Störung oder des Schadens einleitet oder veranlasst.
Bewertungskriterium "Kundendienst - Quantität"
Für die Quantität des Kundendienstes können für Teil 1 bis zu 40 und für Teil 2 bis zu 10 Wertungspunkte vergeben werden. Dabei wird die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung stehenden Kundendiensttechniker des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens bewertet.
Bewertungskriterium "Ersatzteilversorgung"
Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt für Teil 1 und 2 jeweils 100 Wertungspunkte.
Bewertungskriterium "Garantiezeit"
Für die Garantiedauer des Fahrgestells, Motors und Getriebes bzw. Herstellergarantiezeit gegen Durchrostung werden Wertungspunkte vergeben. Eine Verlängerung der Garantiezeit über das übliche Maß hinaus darf nicht zur Entstehung von Mehrkosten (z. B. durch zusätzliche Wartung) führen. In diesem Falle erfolgt die Bewertung anhand der üblichen Garantiezeit. Maximal sind für Teil 1 und 2 jeweils 50 Wertungspunkte zu erreichen.
Bewertungskriterium "Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung"
Für die Erfüllung jedes Sollkriteriums werden - wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen - in Teil 1 und 2 entweder 5, 10 oder 15 Punkte vergeben. In den Teilen 1 und 2 können jeweils insgesamt 100 Wertungspunkte erreicht werden.
Für die Erreichung von Anforderungen die über die Norm hinausgehen werden - wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen - im Teil 3 entweder 50 oder 100 Punkte vergeben. In Teil 3 können insgesamt 100 Wertungspunkte erreicht werden.
Bewertungskriterium "Lieferzeit - Fertiggestellte Fahrzeuge (Fahrgestell & Ausbau & Beladung)"
Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben.
Grundlage ist die Gesamtlieferzeit für Fahrgestell, Ausbau und Beladung!
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 80 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9713
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]