Rahmenvertrag für die Konzeption und Gestaltung von Medien Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_099_CS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Konzeption und Gestaltung von Medien
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Konzeptino und Gestaltung von Medien für die WWU Münster
48149 Münster
Für den Bereich Kommunikation sucht die WWU eine Part-neragentur, die sie bei der Konzeption und Gestaltung von Medien sowie bei der Fortent-wicklung des Webauftritts unterstützt.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die "Konzeption und Gestal-tung von Medien für die WWU". Dies umfasst alle Kommunikationsmedien und -wege, vom klassischen Printbereich über das Web bis hin zu Social Media.
Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch einmalig um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dem nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximal mögliche Vertragsdauer beträgt somit 4 Jahre.
Aus allen Teilnehmenden am Wettbewerb, die fristgerecht einen formentsprechenden und nicht auszuschließenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden anhand von in der Leistungsbeschreibung definierten Auswahlkriterien mind. 3 (sofern mind. 3 entsprechende Anträge eingehen) und maximal 5 Teilnehmende für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 bzw. 521 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Liquiditätserklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage einer Liquiditätserklärung / Kreditwürdigkeitserklärung durch die Hausbank / Kreditinstitut auf Geschäftsbogen des Instituts, nicht älter als 6 Monate; es werden ausdrücklich keine konkreten Kontoin-formationen (wie z. B. Kontostände, Kreditlinien usw. gefordert), sondern das Institut bestätigt die Bankverbindung und geht allgemein auf diese ein (seit wann besteht die Bankverbindung, werden Verbindlichkeiten bedient usw.).
- Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Im Falle einer bestehenden Versiche-rung mit geringerer Deckungssumme als gefordert, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können.
Gefordert werden folgende Deckungssummen: Mindestens [Betrag gelöscht] Euro jeweils für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf ma-ximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach- und Personenschä-den erfolgen (somit Minimum 1 Mio. Euro pro Jahr).
Eine Eigenerklärung vom Auftragnehmenden ist nicht ausreichend.
Bei BG ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der BG die Haftpflichtversicherung nachweist (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung). Bei dem Einsatz von NU muss der Nachweis vom Anbietenden selbst stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haf-tung vereinbart und in Formular 533 entsprechend angekreuzt wurde).
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (531 bzw. 531 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Bieter Unteraufträge / Eignungsleihe (532 bzw. 532 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge / Eignungsleihe (533 bzw. 533 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYZR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland