Vollverpflegung von Lehrgangsteilnehmenden THW Brandenburg/ Havel Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.11 - 0310/20/VV : 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]411
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vollverpflegung von Lehrgangsteilnehmenden THW Brandenburg/ Havel
Vollverpflegung von Lehrgangsteilnehmenden sowie Beschäftigten des THW während Veranstaltungen im THW-Ausbildungszentrum Brandenburg / Havel
Rahmenvereinbarung über die Laufzeit von 2 Jahren (zzgl. der Option die Rahmenvereinbarung 2 mal um 1 Jahr zu verlängern) zu Cateringdienstleistungen für Lehrgangsteilnehmende und Beschäftigte des THW
Der Vertrag kann 2 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.4.1.1 Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung und Versicherungsnachweis
Bitte füllen Sie die Anlage 'Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung' aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnacherweis verweisen, den/die entsprechenden Versicherungsnachweis/e zusätzlich bei.
3.4.2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Mindestens eine der Referenzen muss einer Catering Leistungen, die über einen Zeitraum von fünf Tagen 40 Personen mit Vollverpflegung versorgt hat (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Getränke), entsprechen.
- Mindestens eine der Referenzen muss einer Catering Leistungen, die im Rahmen von Tagungen, Symposien, oder Schulungen erfolgt ist, entsprechen
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.2.2 Hygienezertifikat
Bitte reichen Sie Dokumente oder Urkunden zur Bestätigung eines Eigenkontrollsystems ein.
Es wird ein HACCP Zertifikat (oder vergleichbar) verlangt.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat insbesondere zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bewerber- oder Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3.5.2 Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
3.5.3 Erläuterung der Anlieferungskonzeption
Stellen Sie Ihre Anlieferungskonzeption dar.
Dazu reichen Sie bitte ein formloses Schriftstück (selbst zu verfassen; hierzu gibt es keine Vorlage) ein. Im Speziellen soll darauf eingegangen werden, wie die Warmhaltung der Speisen sichergestellt wird und wie die Kaltspeisen frisch angeliefert und/oder gehalten werden. Ferner soll daraus ersichtlich werden, wie bzw. in welchem Rahmen die benötigte Ausstattung bereitgestellt werden kann.
3.5.4 Eigenerklärung über die Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahme
Bitte reichen Sie ein Konzept zur Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen während der Corona Sars CoV-2 Pandemie ein. Es sind die seitens der Landesregierung Brandenburg geregelten Corona-Eindämmungsmaßnahmen (Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV)) in Bezug auf die gegenständliche Leistung für den Bedarfsträger umzusetzen. Sollten zukünftig andere Vorgaben für die gegenständliche Leistung gemacht werden, so sind diese Vorgaben einzuhalten. Eine Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Leistungserbringung ist zwingend erforderlich.
Das Konzept darf vier Seiten nicht überschreiten und muss mindestens enthalten:
a) die Theken- und Servicemitarbeitenden verfügen über den richtigen Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz
b) die Theken- und Servicemitarbeitenden tragen einen Mund-Nasen-Schutz
c) die Mitarbeiter tragen Hygiene-Handschuhe
d) Personal mit akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere dürfen nicht arbeiten/ servieren
e) der Kontakt zum Gast/ Teilnehmer wird auf das Nötigste reduziert
Zudem muss das Konzept auf die allgemein vorherrschenden Hygienebestimmungen Ihrer Branche (Gastronomie) eingehen und zeigen, wie das Transportieren, Warmhalten/Kalthalten und Auffüllen der einzelnen Mahlzeiten/ Speisen abläuft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.