EU-weite Ausschreibung von Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung) für den Neubau einer Grundschule mit Sporthalle in der Gemeinde Wilnsdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilnsdorf
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilnsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung) für den Neubau einer Grundschule mit Sporthalle in der Gemeinde Wilnsdorf
Die Gemeinde Wilnsdorf plant die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für den Neubau einer Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule als inklusive Schule mit Ganztagsangebot und Einfeldsporthalle).
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Vergabe der erforderlichen Fachplanungsleistungen der Tragwerskplanung im Zusammenhang mit dem Neubau der Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule als inklusive Schule mit Ganztagsangebot und Einfeldsporthalle).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (Grundleistungen gem. § 51 HOAI, LPH 1 – 6).
Darüber hinaus soll auch die die Besondere Leistung "Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen" in LPH 4 vergeben werden.
Die Vergabe der zu erbringenden Leistungen erfolgt stufenweise.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert • mit einem Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (Auswahlkriterium 1) und welche zusätzlich als Auswahlkriterium 2 • über mindestens eine weitere Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Fachplanungsleistungen bei Neu- oder Erweiterungsbauten von Schulen im Zeitraum ab 2016 mit einem Honorarwert dieses Projektes von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto verfügen. Die beauftragten Leistungen müssen mindestens die LPH 2 – 6 der HOAI (§ 51) umfassen. Die Referenz (Eigenerklärung) muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Honorarwert).
Hinweis: Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Sollten nicht mindestens vier Bewerber auch die jeweils gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist.
Sollten mehr als vier Bewerber auch die jeweils gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, erfolgt auch in diesem Fall eine Losentscheidung (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals.
- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über Leistungen der Tragwerksplanung für Gebäude der öffentlichen Hand.
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) jeweils durchschnittlich mindestens drei fest angestellte Ingenieure im Bereich der Tragwerksplanung beim Bewerber (der Bewerbergemeinschaft) beschäftigt waren.
- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über Leistungen der Tragwerksplanung für Gebäude der öffentlichen Hand mit einem Honorarwert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Referenz. Die beauftragten Leistungen müssen jeweils mindestens die LPH 2 – 6 der HOAI (§ 51) umfassen. Das jeweilige Projekt muss zudem im Zeitraum 2017 bis 2021 mindestens bis LPH 5 abschließend bearbeitet worden sein. Die Referenzen müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Honorarwert).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (§ 51).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 29.10.2021 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.