LZPD / IT-Betriebsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000708518/AUL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aulinger.eu
Abschnitt II: Gegenstand
LZPD / IT-Betriebsleistungen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Die Polizei NRW unterhält das Multi-Projekt TVH. Dieses umfasst u. a.:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: einer Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Beide Anlagen sollen auf einer erweiterbaren und leistungsfähigen Systemarchitektur betrieben werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der ressourcen- und zeitsparenden Integration und des sicheren, wirtschaftlichen Betriebs weiterer bestehender sowie neuer IT-Verfahren.
Eine Kernplattform der polizeilichen Anwendungen im Projekt TVH ist die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS. Sie vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird. Eine detailliere Beschreibung der Systemumgebung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Die hier zu vergebende Leistung wird als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.01.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der Art der Durchführung, sowie hinsichtlich Ort und Zeit zur Erfüllung der ihm erteilten Aufträge frei. Ergeben sich aus technischen, organisatorischen oder sonstigen auftragsspezifischen Gründen Einschränkungen, so können zwischen den Parteien auftragsspezifische Lösungen festgelegt werden.
Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte. Leistungen sind insbesondere:
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebs
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistung im Bereich IT-Sicherheit
- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Projektbetriebs TVH, dessen Fortentwicklung sowie die erfolgreiche Überführung in den Betrieb des LZPD.
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 36 Monaten verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten, zum 31.12.2025.
Erweiterung des Rollenportfolios auf Executives und / oder Werkstudenten, allerdings nur, wenn vom Auftragnehmer angeboten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Nutzung des Formulars 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien).
3. Eigenerklärung zum Unternehmen, u.a. Angabe der Kontaktdaten, Regelarbeitszeit und Anzahl der zum Ende des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitskräfte (Nutzung des Formulars II der Formulare zu den Eignungskriterien).
4. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die Gesellschafterstruktur seines Unternehmens / ihrer beteiligten Unternehmen bzw. eine etwaige Konzernzugehörigkeit darzustellen.
5. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD; Nutzung des beigefügten Formulars III der Formulare zu den Eignungskriterien).
6. Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsprüfung (Nutzung des beigefügten Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien).
7. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch Beifügung eines aktuellen Registerauszugs (vom Bieter selbst beizubringen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.)
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien).
2. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von 8 Mio. EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich. Als Umsatz mit auftragsvergleichbaren Leistungen wird Umsatz bezeichnet, der im Bereich der hier vergaberelevanten Dienstleistung (vgl. Leistungsbeschreibung samt Anlagen) erzielt wurde. Der Auftraggeber fordert zwar keine Mindestumsätze mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Eine "Null-Erklärung" führt jedoch genauso zum Ausschluss wie der Umstand, dass im Verhältnis zum Beschaffungsgegenstand deutlich zu niedrige Umsätze angegeben werden, die eine positive Eignung nicht rechtfertigen. Denn vorliegend weist der Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er durch die Umsatzabfrage mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft auf dem von der Ausschreibung betroffenen Dienstleistungsgebiet als Eignungsmindestkriterium fordert. Eine Auftragsvergabe an sog. Newcomer wird vor dem Hintergrund der sicherheitsbezogenen Bedeutung der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Nutzung des Formulars 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien).
3. Eigenerklärung Verpflichtung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD; Nutzung des beigefügten Formulars III der Formulare zu den Eignungskriterien).
4. Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsprüfung (Nutzung des beigefügten Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien).
5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch Beifügung eines aktuellen Registerauszugs (vom Bieter selbst beizubringen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.)
6. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien).
7. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von 8 Mio. EUR in jedem der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich. Als Umsatz mit auftragsvergleichbaren Leistungen wird Umsatz bezeichnet, der im Bereich der hier vergaberelevanten Dienstleistung (vgl. Leistungsbeschreibung samt Anlagen) erzielt wurde. Der Auftraggeber fordert zwar keine Mindestumsätze mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Eine "Null-Erklärung" führt jedoch genauso zum Ausschluss wie der Umstand, dass im Verhältnis zum Beschaffungsgegenstand deutlich zu niedrige Umsätze angegeben werden, die eine positive Eignung nicht rechtfertigen. Denn vorliegend weist der Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er durch die Umsatzabfrage mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft auf dem von der Ausschreibung betroffenen Dienstleistungsgebiet als Eignungsmindestkriterium fordert. Eine Auftragsvergabe an sog. Newcomer wird vor dem Hintergrund der sicherheitsbezogenen Bedeutung der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die IT-Beratung für eine öffentliche Behörde, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte sowie ein Projektvolumen von mindestens 500 Personentagen pro Jahr in zwei Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen mindestens vier (4) der folgenden Kriterien durch die Referenz erfüllt werden:
a. Betreuung von Windows-Produkten, Support und Server-Betreuung,
b. Fachliche und technische Bindungswirkungen der Microsoft Dienste,
c. Betreuung von Citrix-Produkten, Support und Server-Betreuung,
d. Beratung zu aktuellen Linux/Unix-Server-Betriebssystemen,
e. Beratung zu Virtualisierung, Storage, Datensicherung, Datenkommunikation und Datenbanken,
f. Beratung zu aktuellen LAN/WAN-Netzwerktechnologien,
g. Beratung zu Oracle-DB, PL/SQL, Oracle BI, ETL-Prozesse, und Reporting,
h. Beratung zu Cloud-Technologien.
1. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es ist mindestens eine Referenz des Unternehmens inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungsbeginn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mindestens zwei vollen Jahren erbracht werden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die IT-Beratung für eine öffentliche Behörde, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, zum Gegenstand hatte sowie ein Projektvolumen von mindestens 500 Personentagen pro Jahr in zwei Leistungsjahren der vergangenen drei Jahre umfasst.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen mindestens vier (4) der folgenden Kriterien durch die Referenz erfüllt werden:
a. Betreuung von Windows-Produkten, Support und Server-Betreuung,
b. Fachliche und technische Bindungswirkungen der Microsoft Dienste,
c. Betreuung von Citrix-Produkten, Support und Server-Betreuung,
d. Beratung zu aktuellen Linux/Unix-Server-Betriebssystemen,
e. Beratung zu Virtualisierung, Storage, Datensicherung, Datenkommunikation und Datenbanken,
f. Beratung zu aktuellen LAN/WAN-Netzwerktechnologien,
g. Beratung zu Oracle-DB, PL/SQL, Oracle BI, ETL-Prozesse, und Reporting,
h. Beratung zu Cloud-Technologien.
Auf
- den Vertrag über IT-Betriebsleistungen, HiPoS-Betrieb, Projektbetrieb TVH und Überführung in die Linienorganisation der A2, inkl. aller Anlagen, insbesondere
- die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindestlohngesetz, Anlage 5 zum Vertrag;
- die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, Anlage 6 zum Vertrag;
- Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhal-tungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) einschl. Anlagen, Anlage 7 zum Vertrag;
- die Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung, Anlage 8 zum Vertrag;
- Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz, Anlage 9 zum Vertrag;
- den Vertrag über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne der Datenschutzvorschriften für die Polizei NRW nebst Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Anlage 10.1 zum Vertrag;
- das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 30 Abs. 2 DSGVO und § 53 DSG NRW, Anlage 10.2 zum Vertrag;
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW) in der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültigen Fassung, Anlage 11 zum Vertrag sowie
- die Regelungen des BGB
wird hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind unter http://www.evergbe.nrw.de/VMPCenter/ abrufbereit.
3. Die Angebote sind bis zur genannten Frist einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
4. Zum angegebenen geschätzten Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) ergeht folgender Hinweis: Die Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der vier Jahre abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Stundensätze.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DC6X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]