Code-Pflege und Weiterentwicklung der MultiMissions-Software Plato, Pinta, TimOnWeb, Plains, Reative Planning und PintaOnWeb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Code-Pflege und Weiterentwicklung der MultiMissions-Software Plato, Pinta, TimOnWeb, Plains, Reative Planning und PintaOnWeb
Im Rahmen der Wartung der MultiMissions-Software PLATO‘ (PLAnning TOol), PINTA‘ (Program for Interactive Timeline Analysis), TimOnWeb (TimelineOnWeb), Plains’ (Planning in Scala), Reactive Planning und PintaOnWeb werden verschiedene Arbeitspakete zur Code-Pflege und Weiterentwicklung benötigt. Für die Durchführung der am GSOC durchgeführten Missionen, ist es notwendig die bestehenden Tools kontinuierlich zu pflegen und weiter zu entwickeln.
Bei der Beschaffung handelt es sich um verschiedene Arbeitspakete zur Code-Pflege und Weiterentwicklung der MultiMissions-Software PLATO‘ (PLAnning TOol), PINTA‘ (Program for Interactive Timeline Analysis), TimOnWeb (TimelineOnWeb), Plains’ (Planning in Scala), Reactive Planning und PintaOnWeb für die Durchführung der am GSOC durchgeführten Missionen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Auftragnehmerin verfügt durch die langjährige Mitentwicklung der Multimissions-Software über die erforderlichen spezifischen detaillierten Kenntnisse der Daten- und Objektstruktur und der internen Software-Architektur des Softwareprojektes ‚PINTA‘, ‚PLATO‘ und ‚TimOnWeb‘. Die Tools und Schnittstellen wurden von der Auftragnehmerin mitentwickelt.Darüber hinaus hat die Auftragnehmerin genaue Kenntnis der in der Missions-Planung-Gruppe am GSOC genutzten Softwareentwicklungsrichtlinien, welches Grundvoraussetzung ist, an den Maintenanceaufgaben der generischen GSOC Missionsplanungstools mitzuwirken. Die Code-Pflege und Weiterentwicklung der MultiMissions-Software Plato, Pinta, TimOnWeb, Plains, Reative Planning und PintaOnWeb kann zeitnah und wirtschaftlich sinnvoll nur durch die Mitenwicklerin der Auftragnehmerin erfüllt werden. Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4VgV, Ziffer 2 durchgeführt, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Code-Pflege und Weiterentwicklung der MultiMissions-Software Plato, Pinta, TimOnWeb, Plains, Reative Planning und PintaOnWeb.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.Bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).