Arbeitsmarktdienstleistung: Mobile Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-309/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmarktdienstleistung: Mobile

Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-309/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Arbeitsmarktdienstleistung:

In der Maßnahme sollen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durch gezieltes Einzelcoaching, Familiencoaching und bei Bedarf Praktika zu einem beruflichen oder schulischen Abschluss und / oder in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gebracht werden.

Die Bedarfsgemeinschaft soll in der Maßnahme ganzheitlich betrachtet und mit ihren Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft soll in die Lage versetzt werden, sich innerhalb und mit der Bedarfsgemeinschaft entsprechend der individuellen Bedürfnisse und Perspektiven zu entwickeln.

Die Maßnahme ist insbesondere bei den unter 25-jährigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaften als Prävention gegen die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verstehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80522000 Schulungsseminare
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung:

Stadt Castrop-Rauxel 44579 Castrop-Rauxel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Arbeitsmarktdienstleistung:

In der Maßnahme sollen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durch gezieltes Einzelcoaching, Familiencoaching und bei Bedarf Praktika zu einem beruflichen oder schulischen Abschluss und / oder in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gebracht werden.

Die Bedarfsgemeinschaft soll in der Maßnahme ganzheitlich betrachtet und mit ihren Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft soll in die Lage versetzt werden, sich innerhalb und mit der Bedarfsgemeinschaft entsprechend der individuellen Bedürfnisse und Perspektiven zu entwickeln.

Die Maßnahme ist insbesondere bei den unter 25-jährigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaften als Prävention gegen die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verstehen.

Zielgruppe sind Bedarfsgemeinschaften, bestehend aus den Eltern oder einem alleinerziehenden Elternteil mit Kindern / jungen Erwachsenen zwischen 15 und 25 Jahren. Zusätzlich können Bedarfsgemeinschaften teilnehmen, die mit noch nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Auftrags- und Zielgruppenverständnis (Konzept) / Gewichtung: 14
Qualitätskriterium - Name: Durchführung der Maßnahme (Konzept) / Gewichtung: 21
Qualitätskriterium - Name: Zielerreichung (Konzept) / Gewichtung: 14
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz (Konzept) / Gewichtung: 14
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung und Evaluation (Konzept) / Gewichtung: 7
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Maßnahme verlängert sich einmalig um ein Jahr (Optionszeitraum), wenn sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Auftraggeber und Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplatzzahl nach dem Losblatt (E.1) um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Teilnehmerplatzzahl nach dem Preisblatt (E.1) bei andauernder Minderauslastung der Teilnehmerplätze (2 Monate ununterbrochen) bis zu 20 % zu reduzieren.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Gesamtteilnehmerzahl nach dem Preisblatt (E.1) für den Optionszeitraum um bis zu 30 % zu reduzieren.

Auftraggeber und Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Reduzierung der Teilnehmerplatzzahl nach dem Preisblatt (E.1) um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 193-502834
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.

Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.

Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Drittunternehmen (z.B. eines konzernverbundenem Unternehmen oder eines Subunternehmers) zurückgreifen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Vordruck 533 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die zum Nachweis der Eignung vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unternehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Unternehmen also z.B. zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines anderen Unternehmens, muss er die Referenzen dieses Unternehmens mit dem Angebot vorlegen. Ein Bieter darf im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder Referenzen, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.

Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).

Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DHLU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.

Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:

- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,

- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.

Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021

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