Arbeitsmarktdienstleistung: Mobile Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-309/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Mobile
Arbeitsmarktdienstleistung:
In der Maßnahme sollen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durch gezieltes Einzelcoaching, Familiencoaching und bei Bedarf Praktika zu einem beruflichen oder schulischen Abschluss und / oder in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gebracht werden.
Die Bedarfsgemeinschaft soll in der Maßnahme ganzheitlich betrachtet und mit ihren Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft soll in die Lage versetzt werden, sich innerhalb und mit der Bedarfsgemeinschaft entsprechend der individuellen Bedürfnisse und Perspektiven zu entwickeln.
Die Maßnahme ist insbesondere bei den unter 25-jährigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaften als Prävention gegen die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verstehen.
Stadt Castrop-Rauxel 44579 Castrop-Rauxel
Arbeitsmarktdienstleistung:
In der Maßnahme sollen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durch gezieltes Einzelcoaching, Familiencoaching und bei Bedarf Praktika zu einem beruflichen oder schulischen Abschluss und / oder in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gebracht werden.
Die Bedarfsgemeinschaft soll in der Maßnahme ganzheitlich betrachtet und mit ihren Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft soll in die Lage versetzt werden, sich innerhalb und mit der Bedarfsgemeinschaft entsprechend der individuellen Bedürfnisse und Perspektiven zu entwickeln.
Die Maßnahme ist insbesondere bei den unter 25-jährigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaften als Prävention gegen die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verstehen.
Zielgruppe sind Bedarfsgemeinschaften, bestehend aus den Eltern oder einem alleinerziehenden Elternteil mit Kindern / jungen Erwachsenen zwischen 15 und 25 Jahren. Zusätzlich können Bedarfsgemeinschaften teilnehmen, die mit noch nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um ein Jahr (Optionszeitraum), wenn sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Auftraggeber und Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnehmerplatzzahl nach dem Losblatt (E.1) um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Teilnehmerplatzzahl nach dem Preisblatt (E.1) bei andauernder Minderauslastung der Teilnehmerplätze (2 Monate ununterbrochen) bis zu 20 % zu reduzieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Gesamtteilnehmerzahl nach dem Preisblatt (E.1) für den Optionszeitraum um bis zu 30 % zu reduzieren.
Auftraggeber und Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Reduzierung der Teilnehmerplatzzahl nach dem Preisblatt (E.1) um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Drittunternehmen (z.B. eines konzernverbundenem Unternehmen oder eines Subunternehmers) zurückgreifen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Vordruck 533 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die zum Nachweis der Eignung vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unternehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Unternehmen also z.B. zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines anderen Unternehmens, muss er die Referenzen dieses Unternehmens mit dem Angebot vorlegen. Ein Bieter darf im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder Referenzen, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DHLU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.