BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Robert-Schumann-Platz 1, 53175 Bonn, Gutachterliche Standsicherheitsprüfung der Natursteinfassade Referenznummer der Bekanntmachung: 2664/21
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Robert-Schumann-Platz 1, 53175 Bonn, Gutachterliche Standsicherheitsprüfung der Natursteinfassade
siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung
Robert-Schumann-Platz 1, 53175 Bonn
1. Angaben zur Baumaßnahme
Die Gebäude der Liegenschaft BMVI sind mit einer Natursteinfassade ausgestattet. Im Zuge der Baumaßnahme soll die Standfestigkeit der Natursteinfassade und deren Unterkonstruktion gutachterlich überprüft werden.
2. Gegenstand des Auftrages
Die vollständig verfugte Natursteinfassade des BMVI ruht an den Längsseiten der einzelnen Bauteile, deren Fläche rd. 5.900 m² beträgt, auf Anschweißankern, an den Stirnseiten der einzelnen Bauteile, deren Fläche rd. 2.100 m² beträgt, auf Mörtelankern.
Im Zuge der gutachterlichen Untersuchung zur Feststellung der Standsicherheit der Natursteinfassade soll die Tragfähigkeit der Fassade und der Unterkonstruktion zerstörungsfrei nachgewiesen, dokumentiert und gutachterlich bestätigt werden.
Ferner werden stichprobenartig rd. 40 Fassadenplatten demontiert und deren Anker handnah zu untersuchen sein. Die demontierten Platten sind anschließend auf ihre Biegefestigkeit und Ausbruchslast zu untersuchen. Die demontierten Platten werden bauseits ersetzt. Gleiches gilt für die Fassadendämmung, die für die handnahe Untersuchung der Anker entfernt werden muss sowie für die Fassadenfugen, die für die Untersuchungen entfernt werden müssen. Die für die Untersuchungen und Nebenarbeiten erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen oder Hubfahrzeuge werden ebenfalls bauseits gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Sanierung des BMVI wurden die Schweißverbindungen der Unterkonstruktion der Natursteinfassade gutachterlich untersucht und im Ergebnis deren Tragfähigkeit angezweifelt. Aus wirtschaftlichen Gründen soll vor einem flächendeckenden Tausch der gesamten Fassadenunterkonstruktion eine zerstörungsfreie Überprüfung der Tragfähigkeit der geschweißten Fassadenanker ohne Demontage der Natursteinplatten, eine Untersuchung der verwendeten Mörtelanker sowie die stichprobenartige Untersuchung von ca. 40 Natursteinplatten auf Biegefestigkeit und Ausbruchslast beauftragt werden, um so die Standsicherheit der gesamten Fassade (Unterkonstruktion und Natursteinplatten) gutachterlich zu bestätigen.
Die Dienstleistung kann aus technischen Gründen im Sinne des § 14 Abs.4 Nr. 2b) VgV nur von dem ausgewählten Büro erbracht werden, da dieses ein eigenes rechtlich schützenswertes Überprüfungsverfahren entwickelt hat, wodurch eine Untersuchung der Anschweißanker mittels gezielter Einleitung von Zusatzlasten in die Konstruktion, wie im Auftragssinne vorgesehen, zerstörungsfrei und ohne Demontage der Fassadenplatten durchgeführt werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90431
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76
53123 Bonn,
Tel.: [gelöscht],
Fax: [gelöscht].
Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem zuvor benannten Bieter abzuschließen.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Nachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig (§ 135 Abs. 3 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland