BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Robert-Schumann-Platz 1, 53175 Bonn, Gutachterliche Standsicherheitsprüfung der Natursteinfassade Referenznummer der Bekanntmachung: 2664/21

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Robert-Schumann-Platz 1, 53175 Bonn, Gutachterliche Standsicherheitsprüfung der Natursteinfassade

Referenznummer der Bekanntmachung: 2664/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Robert-Schumann-Platz 1, 53175 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Angaben zur Baumaßnahme

Die Gebäude der Liegenschaft BMVI sind mit einer Natursteinfassade ausgestattet. Im Zuge der Baumaßnahme soll die Standfestigkeit der Natursteinfassade und deren Unterkonstruktion gutachterlich überprüft werden.

2. Gegenstand des Auftrages

Die vollständig verfugte Natursteinfassade des BMVI ruht an den Längsseiten der einzelnen Bauteile, deren Fläche rd. 5.900 m² beträgt, auf Anschweißankern, an den Stirnseiten der einzelnen Bauteile, deren Fläche rd. 2.100 m² beträgt, auf Mörtelankern.

Im Zuge der gutachterlichen Untersuchung zur Feststellung der Standsicherheit der Natursteinfassade soll die Tragfähigkeit der Fassade und der Unterkonstruktion zerstörungsfrei nachgewiesen, dokumentiert und gutachterlich bestätigt werden.

Ferner werden stichprobenartig rd. 40 Fassadenplatten demontiert und deren Anker handnah zu untersuchen sein. Die demontierten Platten sind anschließend auf ihre Biegefestigkeit und Ausbruchslast zu untersuchen. Die demontierten Platten werden bauseits ersetzt. Gleiches gilt für die Fassadendämmung, die für die handnahe Untersuchung der Anker entfernt werden muss sowie für die Fassadenfugen, die für die Untersuchungen entfernt werden müssen. Die für die Untersuchungen und Nebenarbeiten erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen oder Hubfahrzeuge werden ebenfalls bauseits gestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Sanierung des BMVI wurden die Schweißverbindungen der Unterkonstruktion der Natursteinfassade gutachterlich untersucht und im Ergebnis deren Tragfähigkeit angezweifelt. Aus wirtschaftlichen Gründen soll vor einem flächendeckenden Tausch der gesamten Fassadenunterkonstruktion eine zerstörungsfreie Überprüfung der Tragfähigkeit der geschweißten Fassadenanker ohne Demontage der Natursteinplatten, eine Untersuchung der verwendeten Mörtelanker sowie die stichprobenartige Untersuchung von ca. 40 Natursteinplatten auf Biegefestigkeit und Ausbruchslast beauftragt werden, um so die Standsicherheit der gesamten Fassade (Unterkonstruktion und Natursteinplatten) gutachterlich zu bestätigen.

Die Dienstleistung kann aus technischen Gründen im Sinne des § 14 Abs.4 Nr. 2b) VgV nur von dem ausgewählten Büro erbracht werden, da dieses ein eigenes rechtlich schützenswertes Überprüfungsverfahren entwickelt hat, wodurch eine Untersuchung der Anschweißanker mittels gezielter Einleitung von Zusatzlasten in die Konstruktion, wie im Auftragssinne vorgesehen, zerstörungsfrei und ohne Demontage der Fassadenplatten durchgeführt werden kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90431
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76

53123 Bonn,

Tel.: [gelöscht],

Fax: [gelöscht].

Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem zuvor benannten Bieter abzuschließen.

Nach Ablauf dieser Frist ist ein Nachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig (§ 135 Abs. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2021

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