Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS) : VE 1.301 Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 21013 e NGS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS) : VE 1.301 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung für den Neubau der Gesamtschule Sieglar
Gesamtschule Sieglar Edith-Stein-Straße 20 53844 Troisdorf
Baustelleneinrichtung für den Neubau der Gesamtschule Sieglar
Die Baustelleneinrichtung ist in 2 Bauabschnitte eingeteilt.
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Baustelleneinrichtung 1. BA: 04.10.2021 - 22.10.2021
Baustelleneinrichtung 2. BA: 22.06.2023 - 12.07.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS) : VE 1.301 Baustelleneinrichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bolle.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8D6KA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.