MARK 51°7 - Baulos 2.1.3 - Bergbauliche Erkundung und Sicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10-14-11
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 181-467705)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum-wirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
MARK 51°7 - Baulos 2.1.3 - Bergbauliche Erkundung und Sicherung
Zu Beginn sollen querschlägig Hauptprofile abgebohrt werden, um die strukturgeologische Situation bzw. die Lagerstättenverhältnisse zu überprüfen und einen vollständigen Gebirgsaufschluss im einflusstiefen Bereich von rd. 14 m bis rd. 25 m unter Festgesteinsoberfläche zu erhalten. Zur Erkundung der tatsächlichen Abbausituation der in dem Bearbeitungsbereich vorhandenen Flöze ist es vorgesehen, auf die Flöze alle 20 m in Streichrichtung eine Erkundungsbohrung niederzubringen, wobei die Zielpunkte der Bohrungen jeweils alternierend auf das Flöz im oberen bzw. unteren Intervall des einflussrelevanten Tiefenbereiches angesetzt werden. Die Bohrungen können im gesamten Bereich des Bauloses 2.1.3 liegen.
Neben den vorgenannten, flözspezifischen Erkundungsbohrungen sind darüber hinaus Erkundungsbohrungen auf einen Teil eines Luftschutzstollensystems (Los 1) sowie 6 Bergbauschächte (2 Schächte im Los 1 und 4 Schächte im Los 2) zu richten. Die im Rahmen der oben beschriebenen Erkundungsarbeiten detektierten bergbaulichen Auffälligkeiten sollen in der Sicherungsphase räumlich abgegrenzt und anschließend gesichert werden. Hierzu sind die festgestellten bergbaulichen Störzonen im einflussrelevanten Tiefenbereich von rd. 14 m bis 25 m unter Festgesteinsoberfläche mittels Füllbohrungen rasterförmig (in der Regel 5 m x 5 m Bohrraster, ggf. auch enger oder weiter) und mit ergänzenden, rasterverdichtenden Verpressbohrungen anzubohren und mittels druckloser Verfüllung und tiefenorientierter Verpressung zu sanieren, d.h. für sich anschließende Gründungsarbeiten setzungs- und senkungsfrei zu stabilisieren. Sollte eine drucklose Verfüllung aufgrund zu geringer Aufnahmen nicht möglich sein, so kann ggf. eine Niederdruckverfüllung zur Ausführung kommen.
Darüber hinaus ist der Luftschutzstollen (Los 1) und die 6 Bergbauschächte (2 Schächte im Los 1 und 4 Schächte im Los 2) anzubohren und (sofern einwirkungsrelevant) mittels druckloser Verfüllung und tiefenorientierter Verpressung sowie ggf. Niederdruckverfüllung zu sichern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 29/12/2021
Ende: 09/12/2022
Beginn: 05/01/2022
Ende: 16/12/2022
Beginn: 29/12/2021
Ende: 09/12/2022
Beginn: 05/01/2022
Ende: 16/12/2022