Lieferung und Installation von Tauchkreiselpumpe für Geothermiebohrungen Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_BO_A_21.3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation von Tauchkreiselpumpe für Geothermiebohrungen
Lieferung und Installation von
Tauchkreiselpumpen für Geothermiebohrungen
Der genaue Anlieferort wird rechtzeitig vor der Auslieferung
bekannt gegeben. Dieser befindet sich jedoch im Stadtgebiet Bochum.
Es ist ein Angebot über die Lieferung und Montage von einer Tauchkreiselpumpe inkl. Zubehör sowie Einbau- und Inbetriebnahmeservice abzugeben. Für die Beschaffung der zweiten Grubenwasserpumpe ist ein optionaler Preis anzugeben. Der Grund für die optionale Preisangabe liegt in der Unsicherheit der Fündigkeit begründet.
Für die Beschaffung einer zweiten Grubenwasserpumpe ist ein optionaler Preis anzugeben. Der Grund für die optionale Preisangabe liegt in der Unsicherheit der Fündigkeit begründet. Fallen die Ergebnisse der Pumptests mit der ersten Pumpe wie vom AG geplant aus, wird auch die optional angebotene zweite Grubenwasserpumpe analog der bereits gelieferten Grubenwasserpumpe mit dem weiteren benötigten Equipment verbindlich bestellt. Sollte sich jedoch bei dem Pumptest herausstellen, dass eine Anpassung der Auslegungsparameter erforderlich wird, wird diese Option nicht genutzt.
INTERREG NWE project: NWE795 D2Grids
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB (siehe Formblatt 1 unter B) sowie
- Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers. (siehe Formblatt 1 unter B).
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EURO pro Schadensfall pauschal für Personen-und Sachschäden (siehe Formblatt 1 unter C).
Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Versicherungen im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formblatt 3.
Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System des Qualitätsmanagement (EN ISO 9001) (Kopie bzw. PDF ausreichend).
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadtwerke Bochum Holding GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang Regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Formblatt 1 enthält zu den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs.3 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung
durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
2. Das Angebot mit den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung
ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2. genannten Termin ausschließlich elektronisch in Textform über den unter
Ziff. I.3. benannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht
elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf
der Bewerbungsfrist über den o. g. Projektraum einzureichen. Eine Beantwortung später eingehender Fragen
behalten wir uns vor.
4. Alle Unterlagen werden ausschließlich über den unter Ziff. I.3. bezeichneten elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich in deutsch über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
5. Zur Abgabe Ihres Angebotes verwenden Sie bitte die beigefügte Exceltabelle. Versehen Sie bitte nur die Felder (goldfarbend hinterlegt) mit Einträgen in Euro, die zur Preisabgabe erforderlich sind bzw. mit den geforderten Angaben (Signatur, etc.). Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Nichtdeutschsprachige Unterlagen müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDRHZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3
GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.