1/DLII5/LM215 - Infusionspumpen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002176539-BAIUDBw Inland
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII5/LM215 - Infusionspumpen
384 EA Infusionspumpen für die Bundeswehrkrankenhäuser: Berlin, Hamburg, Ulm, Westerstede, Koblenz und das SanMatLgr Krugau.
Los 1: Pos 10, 20 und 40 (Berlin, Hamburg, Westerstede)
Los 2: Pos 30 und 50 (Ulm, Koblenz)
Los 3: Pos 60 (Krugau)
Alle Anforderungen und Mengen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Material- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Los 1: Infusionspumpen
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Lieferung von Infusionspumpen für die Bundeswehrkrankenhäuser: Berlin, Hamburg und Westerstede
Los 1: Pos 10, 20 und 40 (Berlin 63 EA, Hamburg 42 EA,
Westerstede 25 EA)
Alle Anforderungen und Mengen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Material- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Los 2: Infusionspumpen
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Lieferung von Infusionspumpen für die Bundeswehrkrankenhäuser: Ulm und Koblenz.
Los 2: Pos 30 und 50 (Ulm 46 EA, Koblenz 79 EA)
Alle Anforderungen und Mengen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Material- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Los 3: Infusionspumpen
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Lieferung von Infusionspumpen für das SanMatLgr Krugau.
Los 3: Pos 60 (Krugau 129 EA)
Alle Anforderungen und Mengen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Material- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschluss-gründe gemäß § 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-V 030/10.2019)
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Vergabestelle IUD, Stand 02/2021)
- Erklärung zur Mehrwertsteuer (BAAINBw-B-V 045)
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe
- Auszug aus dem Beruf- und Handelsregister
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]