Entsorgung Sonderabfälle Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-109-SZE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassen.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Sonderabfälle
Entsorgung von Sonderabfällen, die nicht unter der üblichen Hausmüllentsorgung fallen.
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen sämtliche Dienststellen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Sonderabfällen, die nicht unter der üblichen Hausmüllentsorgung fallen.
Die Leistungserbringung soll ab dem 01.01.2022 erfolgen und für mindestens zwei Jahre (plus 4 x 1 Jahr Verlängerungsoptionen) vergeben werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- HVA L-StB 106 - Eigenerklaerung Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / ggf. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / ggf. wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Haftpflichtschadensversicherung für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden in bestimmter geeigneter Höhe.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen: Mindestens 3 Fälle vergleichbarer Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem Öffnungstermin sind Bieter sowie deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Entgegen der in der Bekanntmachung angegebenen E-Mail Adresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über den Kommunikationsraum der zugehörigen Ausschreibung.
Auch die Zuschlagserteilung sowie die Benachrichtigung der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt grundsätzlich auf diesem Wege, daher sind alle Bieter gehalten, Benachrichtigungen durch die Vergabeplattform zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechende Kommunikation im Projektraum zu lesen.
Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
http://www.strassen.nrw.de/de/datenschutzhinweise.html
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDQYYM4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassen.nrw.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.