9363 Gebäude- und Inventarversicherung des Kreises Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4-21-T-9363
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9363 Gebäude- und Inventarversicherung des Kreises Gütersloh
Es wird die Gebäude- und Inventarversicherung des Kreises Gütersloh ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es wird die Gebäude- und Inventarversicherung des Kreises Gütersloh ausgeschrieben.
Die Versicherungssumme beträgt bei Gebäude-Neuwert EUR 360.208.395,00 sowie bei Inventar-Neuwert EUR [Betrag gelöscht] EUR.
Die versicherten Gefahren sind im Regelfall Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie weitere Elementargefahren. Für eine Position besteht zudem eine Glasbruchversicherung. Im Inventarbereich wird grundsätzlich lediglich die Gefahr Feuer versichert. Abweichend gilt für das Kreisarchiv eine Versicherung
gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl.
Angebot sind mit einem Selbstbehalt von EUR 2.500,00 pro Schaden (max. EUR 20.000,00 p.a.) und alternativ mit einem Selbstbehalt in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (max. [Betrag gelöscht] EUR p. a.) pro Schaden einzureichen.
Sofern ein Angebot mit einer Laufzeit von 5 Jahren das wirtschaftlichste Angebot ist, dann gilt diese Laufzeit als vereinbart.
Weiterhin verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
ACHTUNG: Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Ihr Angebot müssen Sie daher in dieses Vergabeportal einstellen (siehe dazu auch Datei "01_Hinweise_und_ Nachweisliste ").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherung gemäß § 8 VAG (oder
vergleichbarer Rechtsvorschrift anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
— Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz,
— Eigenerklärung zum Risikomanagement,
— Eigenerklärung zu Ratings.
— Erlaubnis zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer),
— Liste geeigneter Referenzen im Bereich der kommunalen Sachversicherung.
— Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherung gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschrift anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind im Internet unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link (OWL-Vergabeportal) frei zugänglich abrufbar.
Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bewerbern nur im Internet auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nicht registrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich im OWL-Vergabeportal veröffentlicht werden.
Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Ihr Angebot müssen Sie daher in das v. g. Vergabeportal einstellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.