Winterdienst 2021 bis 2025 der Stadt Erkrath Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05-06#148
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst 2021 bis 2025 der Stadt Erkrath
Durchführung des Winterdienstes für die Stadtteile Alt-Erkrath und Unterfeldhaus (Los 1) sowie Erkrath-Hochdahl (Los 2) auf Verkehrsflächen für den nicht motorisierten Verkehr (Räumen, Abstreuen und nach Beendigung des Winterdienstes erforderliches Reinigen der Gehwege, Bushaltestellen und Überwege). Der Auftrag wird zunächst für ein Jahr (Winter 2021/2022) vergeben. Der Auftrag ist ab 11/2021 bis 4/2022 auszuführen. Möglicherweise muss die Ausführungszeit darüber hinaus witterungsbedingt verlängert werden.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre (bis einschl. Winter 2024/2025).
Alt-Erkrath und Unterfeldhaus
40699 Erkrath
Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen für den nicht motorisierten Verkehr, das Räumen, Abstreuen und das nach Beendigung des Winterdienstes erforderliche Reinigen der Gehwege, Bushaltestellen und Überwege in Alt-Erkrath und Erkrath-Unterfeldhaus (Los 1) sowie Erkrath- Hochdahl (Los 2). Der Auftrag wird zunächst für ein Jahr (Winter 2021/2022) vergeben. Der Auftrag ist ab dem 12.11.2021 bis zum 08.04.2022 auszuführen. Möglicherweise muss die Ausführungszeit witterungsbedingt über den 08.4.2022 hinaus verlängert werden.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf, also bis zum 31.07. des betreffenden laufenden Vertragsjahres, schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre, so dass der Vertrag nach dem 31.10.2025 nicht mehr verlängert werden kann.
Hochdahl
40699 Erkrath
Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen für den nicht motorisierten Verkehr, das Räumen, Abstreuen und das nach Beendigung des Winterdienstes erforderliche Reinigen der Gehwege, Bushaltestellen und Überwege in Alt-Erkrath und Erkrath-Unterfeldhaus (Los 1) sowie Erkrath- Hochdahl (Los 2). Der Auftrag wird zunächst für ein Jahr (Winter 2021/2022) vergeben. Der Auftrag ist ab dem 12.11.2021 bis zum 08.04.2022 auszuführen. Möglicherweise muss die Ausführungszeit witterungsbedingt über den 08.4.2022 hinaus verlängert werden.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf, also bis zum 31.07. des betreffenden laufenden Vertragsjahres, schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre, so dass der Vertrag nach dem 31.10.2025 nicht mehr verlängert werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rigterink Freiflächeninstandhaltung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 41466
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rigterink.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rigterink Freiflächeninstandhaltung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 41466
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rigterink.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT4YYDYYGC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1); Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2); Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (Nr. 3). Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]