Unterstützung der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Veranstaltungsmanagement (V8-2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.in4climate.nrw/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Veranstaltungsmanagement (V8-2021)
Die Landesregierung NRW bekennt sich zum Klimaschutzabkommen von Paris mit dem Ziel, ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen. Die NRW.Energy4Climate GmbH betreibt eine von der Landesregierung NRW ins Leben gerufene Wissens-, Dialog- und Arbeitsplattform, auf der Experten aus Industrie, Wissenschaft und Politik zusammenarbeiten, um innovative Strategien und Lösungen für klimaneutrale industrielle Prozesse und Produkte zu entwickeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) wird die bisherigen Initiativen im Bereich Klimaschutz und Energie in der Landesgesellschaft bündeln.
Der Auftraggeber wirkt konsequent auf die Minderung von Treibhausgasemissionen bei gleich-zeitiger Stärkung des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen hin. Zur Unterstützung der Aktivitäten des Auftraggebers im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung wird eine Rahmenvereinbarung über das „Veranstaltungsmanagement“ vergeben. Der AG beabsichtigt, im Rahmen einer Reihe von Veranstaltungen in den Austausch mit den Stakeholdern aus dem Bereich Klimaschutz und Energiewende zu treten und diesen Informationen zu vermitteln. Diese werden sich insbesondere an Unternehmen, Kommunen, Verbände sowie Bürger richten.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem 1. Oktober 2021 die Organisation unterschiedlicher Veranstaltungen vom Auftraggeber abgerufen werden können. Dabei ist davon auszugehen, dass der erste Abruf zur Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung ab dem 1. Oktober 2021 eine Veranstaltung des Typs 1 gemäß Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung betreffen wird, die planmäßig im Februar 2022 im Rahmen einer mehrtägigen, internationalen Messe stattfinden wird. Erfasst ist die komplette Organisation (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) von Veranstaltungen, die einzelbeauftragt werden sollen und die einem der nachstehend aufgeführten Typen entsprechen. Wesentliche Unterschiede bestehen dabei hinsichtlich des Veranstaltungsformats, der Zielgruppen und der Teilnehmerzahlen. Es handelt sich jedoch durchweg um hochwertige, moderne, jeweils durch unterschiedliche kreative und digitale Elemente gekennzeichnete Veranstaltungen, welche die Modernität und Innovationskraft des Auftraggebers unterstreichen. Besonderes Augenmerk wird auf die Integration digitaler Elemente gelegt, die von den Bietern bzw. dem späteren Rahmenvertragspartner vorgeschlagen oder ggf. entwickelt werden sollen. Zudem wird dem durch die Corona-Pandemie ausgelösten bzw. verstärkten Schwenk hin zu hybriden oder komplett digitalen Veranstaltungsformaten Rechnung getragen.
Die von der Rahmenvereinbarung erfassten Veranstaltungen lassen sich in folgende 7 Veranstaltungstypen einteilen:
• Kongress eintägig oder Kongress zweitägig,
• Preisträgerveranstaltung
• Fachveranstaltung
• Workshop-Veranstaltung
• Seminare
• Live Video-Konferenzen
• Online Workshops, Online-Seminare
Hinsichtlich der weiteren Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung verwiesen
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei [Betrag gelöscht] EUR für die feste Laufzeit gemäß § 3(1) und § 3(2) der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind und jeweils [Betrag gelöscht] EUR für die beiden optionalen Laufzeitverlängerungen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf. Der Auftraggeber ist auch nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
NRW.Energy4Climate GmbH, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf. Im Rahmen der Einzelabrufe können Tätigkeiten des AN im gesamten Land NRW sowie in Berlin und Brüssel notwendig werden.
siehe Ziff. II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Veranstaltungsmanagement (V8-2021)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53229
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mediacompany.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.