Neustrukturierung Rathaus Borken, Geb.- D LV 11 Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 141/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neustrukturierung Rathaus Borken, Geb.- D LV 11 Trockenbauarbeiten
Neustrukturierung Rathaus Borken, Geb.- D
LV 11 Trockenbauarbeiten
Stadt Borken Im Piepershagen 17 46325 Borken
Der Neubau des Gebäudes D des Rathauses der Stadt Borken wird als Stahlbeton-Skelettbau mit anschließender Verblendung hergestellt. Das Gebäude gliedert sich in einen Büro-Teil und einen Teil für das Stadtarchiv.
ca. 800 m2 GK- Wände; ca. 65 m Rohrverkleidungen; ca. 350 m2 Vorsatzschalen;
ca. 620 m2 GK- Decke; ca. 810 m2 Rasterdecke; ca. 290 m2 Akustikdecke, ca. 72 Stück Türzargen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Akustik & Trockenbau Nowatzki GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.nowatzki-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben zu den Auftragswerten sind fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHZYYAB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html