Ersatzbeschaffung eines UNIMOG Referenznummer der Bekanntmachung: VgV U-SBU-21-12 OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines UNIMOG
Die Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle - schreibt im Namen und auf Rechnung für die Stadtbetriebe
Unna, Viktoriastraße 12, 59425 Unna, die Ersatzbeschaffung für einen UNIMOG U 400 aus.
Das Fahrzeug wird im Winter zur Durchführung des Winterdienstes und während der Vegetationsphase zur
Grünflächenpflege eingesetzt.
Die für diese Leistungen erforderlichen Anbaugeräte (Streuautomat, Ausleger mit Mäheinheit etx.) sind bereits vorhanden und müssen, ohne Umbauten, weiterhin mit dem
nun zu beschaffenden Neufahrzeug eingesetzt werden können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Kreisstadt Unna (für Stadtbetriebe Unna) Rathausplatz 1 59423 Unna Lieferort: Betriebshof, Viktoriastraße 12, 59425 Unna
Das Fahrzeug wird im Winter zur Durchführung des Winterdienstes und während der Vegetationsphase zur Grünflächenpflege eingesetzt.
Die für diese Leistungen erforderlichen Anbaugeräte (Streuautomat, Ausleger mit Mäheinheit etx.) sind bereits vorhanden und müssen, ohne Umbauten, weiterhin mit dem nun zu beschaffenden Neufahrzeug eingesetzt werden können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung für Unternehmen gem. §§ 122, 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 2 a)
- Eigenerklärung des Bieters zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche (Anlage 5 a)
- Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage 5 b)
Nachweise für die Beurteilung der Eignung
Allgemeines:
1. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen.
2. Die Zentrale Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern (siehe auch Aufforderungsschreiben zur Abgabe eins Angebotes).
3. Die Vorlage der geforderten Auszüge, Nachweise und Bescheinigungen erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form.
- technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktionszeichnungen, u.ä.)
- Vordruck Selbstreinigung (Anlage 1 a)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1, Raum 149/1. OG, 59423 Unna
Zur Angebotsöffnung sind Bieter gem. § 40 Abs. 2 UVgO bzw. § 55 Abs. 2 VgV (bei EU-weiten Vergabeverfahren) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYUDHED
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de