Rahmenvertrag CISCO 2021 - 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 101411
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag CISCO 2021 - 2025
Rahmenvereinbarung zum Bezug von CISCO-Komponenten und -Software inklusive Wartung und Supportleistungen
TH Köln - Campus Deutz Betzdorfer Straße 2 50679 Köln, TH Köln - Campus Gummersbach Steinmüllerallee 1 51643 Gummersbach, TH Köln - Campus Leverkusen Neue Bahnstadt Opladen 51379 Leverkusen
Rahmenvereinbarung zum Bezug von CISCO-Komponenten und -Software inklusive Wartung und Supportleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen dort Dokument Bietendenleitfaden - Kapitel 4.2 Eignungskriterien (mit weiteren Verweisen)
Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Handels- / Berufsregistereintrag, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte, Umsatzentwicklung in den letzten drei Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags) beizufügen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine aussagekräftige Referenz vorzulegen, anhand derer die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilt werden kann (mit Angabe von Kundenname, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Realisierungs- oder Vertragszeitraum, Beschreibung der Aufgabenstellung sowie der eigenen Leistungen, Angabe des Gesamtprojektvolumens). Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.
Zur Referenz:
- Die Referenz muss bei einem öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein.
- Die Referenz muss in den letzten drei Geschäftsjahren liegen.
- Für die Referenz muss ein aussagefähiger, erreichbarer Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, für etwaige Rückfragen Kontakt mit dieser Person aufzunehmen.
- CISCO Gold Partner Status (Gold Certified Partner)
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- Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Köln
Bieter sind nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Halbjahr 2025
1.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang über den Vergabemarktplatz des Landes NRW gebührenfrei zur Verfügung (www.evergabe.nrw.de). Eine Registrierung ist nicht erforderlich um die Unterlagen einzusehen.
Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat das bietende Unternehmen die Vergabestelle hierüber umgehend zu informieren. Die dem bietenden Unternehmen nicht zugänglichen Vergabeunterlagen werden dann schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
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2.
WICHTIGER HINWEIS: Die Kommunikation im Vergabeverfahren (z.B. Fragen zu den Unterlagen und die zugehörige Beantwortung) läuft ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Um diesen Kommunikationsweg nutzen zu können, ist die Registrierung des Unternehmens erforderlich. Eine Registrierung bietet zudem den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen, sowie über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren, die von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden.
Fragen zu den Unterlagen bzw. zum Verfahren sollten bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Eine Beantwortung erfolgt i.d.R. innerhalb von drei Arbeitstagen. Die übermittelten Antworten werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind im weiteren Verfahren zu beachten.
Zur Abgabe eines Angebotes muss das bietende Unternehmen registriert sein.
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3.
Aus dem Angebotsschreiben und den abzugebenden, ggfls zu unterzeichnenden Unterlagen/Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich bei der dort genannten bzw. unterzeichnenden Person um vertretungsberechtigte Personen des Bieters handelt. Soweit sich die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ergibt, ist eine Originalvollmacht für die genannte/unterschreibende Person mit dem Angebot vorzulegen. Diese Vollmacht ist von einer Person zu unterzeichnen, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem öffentlichen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen.
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4.
Im Falle einer BIETERGEMEINSCHAFT nutzen Sie bitte das Formblatt 531. Dies ist zusammen mit dem Angebot einzureichen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen (es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden).
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5.
Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist (EIGNUNGSLEIHE), ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierfür ist von Ihnen bzw. dem Dritten das Formblatt
a) 532 (Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag) und
b) 533 (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungleiher)
zu nutzen. Bitte beachten Sie dabei die unter 2. genannten Maßgaben für die Unterzeichnung.
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6.
Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften des GWB i.V.m. der VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDC6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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- Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
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Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
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Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de