10023462 Infrastruktur für Datensicherung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE121689807
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rwth-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
10023462 Infrastruktur für Datensicherung
Infrastruktur für Datensicherung mit zentralen Servern, Block-/NAS-Storage, Objektspeicher und Management und Software. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ausstattung der RWTH Aachen University (RWTH) als eines der Zentren für Datensicherung in NRW mit einer leistungsfähigen Hardware für die Durchführung hochschulübergreifender Datensicherung, für die Sicherstellung der Datenpersistenz und für die Kompetenz, notwendige Restore- und Recovery-Szenarien realisieren zu können.
Infrastruktur für Datensicherung mit zentralen Servern, Block-/NAS-Storage, Objektspeicher und Management und Software. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ausstattung der RWTH Aachen University (RWTH) als eines der Zentren für Datensicherung in NRW mit einer leistungsfähigen Hardware für die Durchführung hochschulübergreifender Datensicherung, für die Sicherstellung der Datenpersistenz und für die Kompetenz, notwendige Restore- und Recovery-Szenarien realisieren zu können.Die möglichst ununterbrochene Verfügbarkeit aller Datenbestände sowie die Gewähr der Persistenz gesicherter Daten stellt einen wesentlichen zentralen Baustein aller Vorhaben zur weiteren Digitalisierung von Forschung, Lehre und Verwaltung dar. Datensicherung und die Fähigkeit
zur schnellen Datenwiederherstellung sind also unverzichtbare Basisdienste.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die RWTH Aachen hat mit Auftrag 4700021155 einen Auftrag über Infrastruktur für Datensicherung erteilt. Der Vertrag aus dem vorherigen Verfahren musste aufgrund des Fehlens einer Kernfunktionalität gekündigt werden.Das Kritierum des erasure coding an verschiedenen Standorten war nicht erfüllt. Die Infrastruktur mit der zentralen Kernfunktionalität ist jedoch wesentlicher Teil einer Gesamtstrategie für NRW mit einer Lösung für die Gesamtheit der Hochschulen in NRW. Zur Sicherstellung der digitalen Handlungsfähigkeit der Hochschulen muss die Infrastruktur zeitnah beschafft werden. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Dieses dringende Ereignis liegt nicht im Verantwortungsbereich der Vergabestelle, da die Nichterfüllung der Kernfunktionalität erst nach der Bezuschlagung offenbar wurde. Die aktuell im Einsatz befindliche Infrastruktur an der RWTH Aachen wurde 2015 installiert. Es ist hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit und vor allem hinsichtlich seiner Speicherkapazitäten voll ausgelastet und damit technisch nicht geeignet, als Interims-Lösung mit der landesweit neu ausgeschriebenen Software zu operieren. Daher ist für die Sicherstellung der digitalen Handlungsfähigkeit zwingend eine Beschaffung über neue Infrastruktur für Datensicherung durchzuführen. Inhaltlich wurden die Unterlagen der vorherigen Vergabe 10018602 nicht geändert. Es wurde gemäß § 14 Abs. 4 Nummer 3 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit einer verkürzten Frist von 14 Tagen mit dem Zweitplatzierten des ersten Verfahrens durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Infrastruktur für Datensicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hug.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die RWTH Aachen hat mit Auftrag 4700021155 einen Auftrag über Infrastruktur für Datensicherung erteilt. Der Vertrag aus dem vorherigen Verfahren musste aufgrund des Fehlens einer Kernfunktionalität gekündigt werden.Das Kritierum des erasure coding an verschiedenen Standorten war nicht erfüllt. Die Infrastruktur mit der zentralen Kernfunktionalität ist jedoch wesentlicher Teil einer Gesamtstrategie für NRW mit einer Lösung für die Gesamtheit der Hochschulen in NRW. Zur Sicherstellung der digitalen Handlungsfähigkeit der Hochschulen muss die Infrastruktur zeitnah beschafft werden. Dieses dringende Ereignis liegt nicht im Verantwortungsbereich der Vergabestelle, da die Nichterfüllung der Kernfunktionalität erst nach der Bezuschlagung offenbar wurde. Inhaltlich wurden die Unterlagen der vorherigen Vergabe 10018602 nicht geändert. Es wurde gemäß § 14 Abs. 4 Nummer 3 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit einer verkürzten Frist von 14 Tagen mit dem Zweitplatzierten des ersten Verfahrens durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer