10023462 Infrastruktur für Datensicherung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE121689807
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rwth-aachen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

10023462 Infrastruktur für Datensicherung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48800000 Informationssysteme und Server
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Infrastruktur für Datensicherung mit zentralen Servern, Block-/NAS-Storage, Objektspeicher und Management und Software. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ausstattung der RWTH Aachen University (RWTH) als eines der Zentren für Datensicherung in NRW mit einer leistungsfähigen Hardware für die Durchführung hochschulübergreifender Datensicherung, für die Sicherstellung der Datenpersistenz und für die Kompetenz, notwendige Restore- und Recovery-Szenarien realisieren zu können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Infrastruktur für Datensicherung mit zentralen Servern, Block-/NAS-Storage, Objektspeicher und Management und Software. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ausstattung der RWTH Aachen University (RWTH) als eines der Zentren für Datensicherung in NRW mit einer leistungsfähigen Hardware für die Durchführung hochschulübergreifender Datensicherung, für die Sicherstellung der Datenpersistenz und für die Kompetenz, notwendige Restore- und Recovery-Szenarien realisieren zu können.Die möglichst ununterbrochene Verfügbarkeit aller Datenbestände sowie die Gewähr der Persistenz gesicherter Daten stellt einen wesentlichen zentralen Baustein aller Vorhaben zur weiteren Digitalisierung von Forschung, Lehre und Verwaltung dar. Datensicherung und die Fähigkeit

zur schnellen Datenwiederherstellung sind also unverzichtbare Basisdienste.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungspunkte / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Objektspeicher / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Block/NAS / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die RWTH Aachen hat mit Auftrag 4700021155 einen Auftrag über Infrastruktur für Datensicherung erteilt. Der Vertrag aus dem vorherigen Verfahren musste aufgrund des Fehlens einer Kernfunktionalität gekündigt werden.Das Kritierum des erasure coding an verschiedenen Standorten war nicht erfüllt. Die Infrastruktur mit der zentralen Kernfunktionalität ist jedoch wesentlicher Teil einer Gesamtstrategie für NRW mit einer Lösung für die Gesamtheit der Hochschulen in NRW. Zur Sicherstellung der digitalen Handlungsfähigkeit der Hochschulen muss die Infrastruktur zeitnah beschafft werden. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Dieses dringende Ereignis liegt nicht im Verantwortungsbereich der Vergabestelle, da die Nichterfüllung der Kernfunktionalität erst nach der Bezuschlagung offenbar wurde. Die aktuell im Einsatz befindliche Infrastruktur an der RWTH Aachen wurde 2015 installiert. Es ist hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit und vor allem hinsichtlich seiner Speicherkapazitäten voll ausgelastet und damit technisch nicht geeignet, als Interims-Lösung mit der landesweit neu ausgeschriebenen Software zu operieren. Daher ist für die Sicherstellung der digitalen Handlungsfähigkeit zwingend eine Beschaffung über neue Infrastruktur für Datensicherung durchzuführen. Inhaltlich wurden die Unterlagen der vorherigen Vergabe 10018602 nicht geändert. Es wurde gemäß § 14 Abs. 4 Nummer 3 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit einer verkürzten Frist von 14 Tagen mit dem Zweitplatzierten des ersten Verfahrens durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 4700021827
Bezeichnung des Auftrags:

Infrastruktur für Datensicherung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hug.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die RWTH Aachen hat mit Auftrag 4700021155 einen Auftrag über Infrastruktur für Datensicherung erteilt. Der Vertrag aus dem vorherigen Verfahren musste aufgrund des Fehlens einer Kernfunktionalität gekündigt werden.Das Kritierum des erasure coding an verschiedenen Standorten war nicht erfüllt. Die Infrastruktur mit der zentralen Kernfunktionalität ist jedoch wesentlicher Teil einer Gesamtstrategie für NRW mit einer Lösung für die Gesamtheit der Hochschulen in NRW. Zur Sicherstellung der digitalen Handlungsfähigkeit der Hochschulen muss die Infrastruktur zeitnah beschafft werden. Dieses dringende Ereignis liegt nicht im Verantwortungsbereich der Vergabestelle, da die Nichterfüllung der Kernfunktionalität erst nach der Bezuschlagung offenbar wurde. Inhaltlich wurden die Unterlagen der vorherigen Vergabe 10018602 nicht geändert. Es wurde gemäß § 14 Abs. 4 Nummer 3 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit einer verkürzten Frist von 14 Tagen mit dem Zweitplatzierten des ersten Verfahrens durchgeführt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2021

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