Einkaufsdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einkaufsdienstleistungen
Einkaufsdienstleistungen für allgemeine medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmittel sowie Wirtschaftsbedarf, Investitionsgüter, medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik
Bochum
Einkaufsdienstleistungen für allgemeine medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmittel sowie Wirtschaftsbedarf, Investitionsgüter, medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik
Zweimalige Verlängerungsoption für jeweils zwei Jahre seitens Auftraggeber, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit seitens Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters:
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) bezüglich Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden sowie sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens 1,5 Mio. EUR, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen der gesamtem Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die Eigenerklärung (Anlage 08) ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und einzureichen;
- Nachweis bezüglich Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage 10) ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Liste "Referenzprojekt - Einkaufsdienstleistungen des Bieters im Jahr 2020" als Beleg für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung.
Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen (siehe Anlage 9):
- Name des Referenznehmers,
- Referenzgeber (mindestens 10 Krankenhäuser, davon 5 öffentliche Auftraggeber),
- Erbringungszeitraum,
- Komplexität der Krankenhäuser (1.000 oder mehr stationäre Betten, Allg. Chirurgie, Interventionelle Neuroradiologie, Kardiologie, Endoskopie),
- Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- Warenkorbwert (Der Bieter hat den Warenkorbwert für einen mit der Anlage 3a übereinstimmenden Musterwarenkorb anzugeben. Der Wert des Warenkorbs, der mit dem Musterwarenkorb aus Anlage 3a übereinstimmt, darf [Betrag gelöscht] EUR Netto nicht übersteigen).
Die vorstehenden Anforderungen an die Referenzprojekte sind Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Vergabe-Plattform "subreport ELViS". Fragen zu der Ausschreibung, den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabe-Plattform „subreport ELViS“ an die Kontaktstelle zu richten. Auch Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation werden elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de rVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html