Stadt Geseke-Generalplanungsleistungen Kindergarten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geseke
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geseke.de/startseite/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Geseke-Generalplanungsleistungen Kindergarten
Die Stadt Geseke beabsichtigt den Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung, um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder zu sichern. Insgesamt sollen 75 neue Plätze geschaffen werden, wobei 22 Plätze für Kinder unter drei Jahren sind. Der neu zu errichtende Kindergarten liegt im nordöstlichen Bereich der Kernstadt, ein Gebiet, in dem sich in den vergangenen Jahren größere Wohnbaugebiete entwickelt haben.
Sie sucht für die hierfür erforderlichen Planungsleistungen einen Generalplaner.
Vor Ort in Geseke und am Sitz des obsiegenden Bieters
Beschafft werden Generalplanungsleistungen für einen Kindergarten. Hinsichtlich der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Das Verfahren findet als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html