Betreuungsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuungsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Betreuungsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum.
Bezirksregierung Arnsberg - Landeserstaufnahmeeinrichtung Gersteinring 50 44791 Bochum
Bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum handelt es sich um eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, die alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Nordrhein-Westfalen kommen, durchlaufen müssen. Die LEA ist zur Vorverteilung der Flüchtlinge etabliert und einzige Erstankunftsstelle für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Diese vorgeschaltete Einrichtung ermöglicht zentral die Verteilung der Flüchtlinge auf die eigentlichen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in NRW. Zugleich werden die Flüchtlinge, die ein Asylverfahren in anderen Bundesländern zu durchlaufen haben, identifiziert und in die anderen Bundesländer verteilt (Ex-NRW). Diese Entscheidung fällt im Rahmen der Registrierung der Personen. Der Aufenthalt in der Landeserstaufnahmeeinrichtung beträgt insgesamt nur wenige Stunden.
In der LEA erfolgen eine Abfrage zum sofortigen medizinischen Hilfebedarf, die erste Identifizierung vulnerabler Personen , ein einfacher erkennungsdienstlicher Abgleich durch standardisierte EDV-Programme und zuweilen eine vollständige Registrierung inklusive erkennungsdienstlicher Behandlung. Im Bedarfsfall wird den Flüchtlingen eine akute medizinische Erstversorgung angeboten. Nach der Erfassung werden die Asylsuchenden entweder per Bustransfer in eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes Nordrhein-Westfalen gebracht oder in ein anderes Bundesland - i.d.R. mit ÖPNV - weitergeleitet.
Der Auftragnehmer übernimmt die soziale Betreuung der die LEA durchlaufenden Personen.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.drk-westfalen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYXC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.