Berufskolleg Recklinghausen: Kosmetische / Optische Geräte Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV) 19-21-40-205/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufskolleg Recklinghausen: Kosmetische / Optische Geräte
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung berufsspezifischer Ausstattung in Form von kosmetischen und optischen Geräten für die Ausbildung am Berufskolleg Recklinghausen in den Bereichen Gesundheit/Sozialassistent*in, Heilerziehungspfleger*in, medizinische Fachangestellte, Frisör*in und Kosmetiker*in aus.
Weitere Einzelheiten sind den Beschreibungen der einzelnen Lose bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Kosmetische Geräte
Herwig-Blankertz Berufskolleg Campus Blumenthal 1 45665 Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung berufsspezifischer Ausstattung in Form von kosmetischen und optischen Geräten für die Ausbildung am Berufskolleg Recklinghausen in den Bereichen Gesundheit/Sozialassistent*in, Heilerziehungspfleger*in, medizinische Fachangestellte, Frisör*in und Kosmetiker*in aus.
Enthalten sind die nachfolgenden Positionen:
Los 1: 8 Lupenleuchten, 8 Bürstenschleifgeräte, 8 Hochfrequenzstäbe, 8 Gesichtselektroden, 8 Rollenelektroden, 8 Ice and Heat-Stäbe sowie 8 Microneedling- und 8 Ultraschallgeräte.
Der Auftrag soll innerhalb von 3 Monaten nach Auftragsvergabe umgesetzt werden. Die Endabrechnung muss bis Juni 2022 erfolgt sein.
Optische Geräte
Herwig-Blankertz Berufskolleg Campus Blumenthal 1 45665 Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung berufsspezifischer Ausstattung in Form von kosmetischen und optischen Geräten für die Ausbildung am Berufskolleg Recklinghausen in den Bereichen Gesundheit/Sozialassistent*in, Heilerziehungspfleger*in, medizinische Fachangestellte, Frisör*in und Kosmetiker*in aus.
Enthalten sind die nachfolgenden Positionen:
Los 2: 15 Binokular-Mikroskope, 15 Mikroskop-Kameras sowie 1 Einzellizenz der Mikroskopier-Software Sparkvue.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftrag soll innerhalb von 3 Monaten nach Auftragsvergabe umgesetzt werden. Die Endabrechnung muss bis Juni 2022 erfolgt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kosmetische Geräte
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Optische Geräte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DHCD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.