Stadtwerke Munster Bispingen GmbH - kombiniertes Saug- und Spülfahrzeug nebst Gestell Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/929
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Munster
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ihr-stadtwerk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Munster Bispingen GmbH - kombiniertes Saug- und Spülfahrzeug nebst Gestell
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung eines einsatzbereiten, kombinierten Saug- und Spülfahrzeuges. Das Fahrgestell wird in einem separaten Los ausgeschrieben und muss zur Koordinierung in enger Absprache zur termingerechten Anlieferung im Herstellerwerk gewährleistet werden. Dieses Fahrzeug muss schlüsselfertig sein, d.h. voll fahrbereit und straßenverkehrszulassungsfähig. Beim Bau des Fahrzeuges sind die jeweils gültigen Unfallverhütungs- und sicherheitstechnischen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, sowie die Richtlinien für EG-Maschinen, Sicherheit, Druckgeräte, Geräuschmessung, Anforderungen an Kommunalfahrzeuge Saug-/Spülfahrzeuge, Symbole, Sicherheitskennzeichnung und die Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers zu beachten.
Eine EG Konformitätserklärung des Fahrzeuges gemäß EG- Richtlinie Maschinen 89/392 EWG Anhang IIA muss bei Übernahme durch den Auftraggeber übergeben werden.
Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagens
Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagens zur hydrodynamischen Reinigung und Beseitigung von Verstopfungen in Rohrleitungen, insbesondere in Abwasserkanälen und zum Absaugen und Transportieren von Flüssigkeiten und Schlämmen; (Gefahrguttransport ausgeschlossen).
Lieferung eines Fahrgestells für einen kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung eines Fahrgestelles für den Aufbau eines einsatzbereiten,kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagens. Dieses Fahrgestell muss schlüsselfertig sein, d.h. voll fahrbereit und straßenverkehrszulassungsfähig.
Es sind bei der Herstellung des Aufbaus die jeweils gültigen Unfallverhütungs- und sicherheitstechnischen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, das Gerätesicherheitsgesetz und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und technischen Regeln der
Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Weiterhin sind einzuhalten:
- Richtlinien für EG- Maschinen, Sicherheit, Druckgeräte,
- Die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland,
- die Anforderungen an Kommunalfahrzeuge, Geräuschmessung, Saug- und Spülfahrzeuge,
-Symbole und Sicherheitskennzeichnung entsprechend den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, Eine EG-Konformitätserklärung gemäß EG Richtlinie Maschinen 89/392/EWG Anhang IIA ist bei Auslieferung zu übergeben. Die Montage und Befestigung des Hilfsrahmens, des Behälters, der Armaturen etc. ist entsprechend den Aufbaurichtlinien des Fahrgestell- Herstellers vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagens
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schieder-Schwalenberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32816
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Fahrgestells für einen kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8CRETL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html