Bauherrenbegleitung bei der Erneuerung des Radstadions Referenznummer der Bekanntmachung: KSS-Verg1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.koelnersportstaetten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauherrenbegleitung bei der Erneuerung des Radstadions
Der Auftraggeber beabsichtigt, Architektenleistungen und Ingenieurleistungen (§§ 34, 51, 55) der Leistungsphase 8 der HOAI zu den Kostengruppen 300, 400 und 600 als Bauherrenbegleitung bei einer Generalunternehmervergabe zum Umbau und Erweiterung des Radstadions Köln zu vergeben. Zu den Leistungen zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Objektplanung
- Tragwerksplanung
- Technische Gebäudeausrüstung
Köln
Der Auftraggeber beabsichtigt, Architektenleistungen und Ingenieurleistungen (§§ 34, 51 und 55), der Tragwerksplanung und der Technischen Gebäudeausrüstung der Leistungsphase 8 als Bauherrenbegleitung bei einer Generalunternehmervergabe zu Umbau und Erweiterung des Radstadions Köln zu vergeben. Zu den Leistungen zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Objektplanung
- Tragwerksplanung
- Technische Gebäudeausrüstung
Vor der eigentlichen Bauaufgabe wird der Bauherr den Teilrückbau und die Bodensanierung nebst Baugrubenherstellung durchführen lassen. Für die baufachliche Begleitung hierfür wurde einem Büro für Umwelttechnik beauftragt. Die Hochbaumaßnahme soll an einen Generalunternehmer vergeben werden. Die Bauarbeiten sollen im Herbst 2022 beginnen und 30 Monate dauern. Für Planung und Bauleitung der Freianlagen wurde ein Büro für Landschaftsarchitektur beauftragt.
Für die Baumaßnahme wurden 2020 Fördermittel bei Land und Bund beantragt und auch bewilligt.
Das gegenwärtige Projektteam setzt sich aus den für eine solche Baumaßnahme erforderlichen Architekten und Fachplanern zusammen. Dem Bauherrn zur Seite steht die externe Projektsteuerung. Der Architekt ist mit der Erbringung der Leistung gem. den Leistungsphasen 1-6 HOAI beauftragt, wobei die LP 6 als Funktionale Leistungsbeschreibung verstanden wird. Als Generalplaner übernimmt der Architekt auch die Tragwerksplanung und die Planung zur technischen Gebäudeausrüstung bis einschließlich der Leistungsphase 6 (Funktionale Leistungsbeschreibung).
Umbau und Erweiterung des bestehenden Stadions sollen den ganzjährigen Trainingsbetrieb für den Spitzen- und Amateurradsport gewährleisten. Darüber hinaus soll der Innenraum der Radrennban für den Ballsport (Basket- und Volleyball) nutzbar sein. Bei Spitzenveranstaltungen werden ca. 4.000 Zuschauer erwartet. Da das Radstadion in unmittelbarer Nähe zum RheinEnergie Stadion (Fußballstadion mit 52.000 Zuschauern) liegt, ist die Abwicklung der Baustelle unter Berücksichtigung der Heimspiele des 1.FC Kölns zu bewerkstelligen.
Es wird von einer Bauzeit von 30 Monaten ausgegangen sowie einer Vor- und Nachlaufphase von insgesamt sechs Monaten.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen.,
2) Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dies ist der Fall, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die in Ziffer III.1.2 lit. a) und III.1.3 lit. b) dargestellten Anforderungen (vgl. den jeweiligen Abschnitt: "Daraus sollte sich ergeben, ...") erfüllt
3) Schließlich kann für den Fall, dass sich mehr als drei geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den geeigneten Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um dieses Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Bauherrenbegleitung beim Aus-/Um-/Neubau von Stadien/Sportstätten oder Versammlungsstätten sowie vergleichbaren Bauwerken (Messe- oder Veranstaltungshallen) in dem hier geforderten Umfang (Stadien/Sportstätten > 10.000 qm BGF, sonst. Versammlungsstätten > 3.000 Zuschauer, Messe- oder Veranstaltungshallen > 10.000 qm BGF), Volumen (EUR 40 Mio.) und Komplexität (Bauen im Bestand, mehrgeschossige Bauweise, dreidimensionale Stahlkonstruktion), Zusammenarbeit mit Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, nachgewiesene Kosten- und Terminkompetenz, Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln) sowie - nachrangig - die Leistungsfähigkeit der Bewerber anhand der Kenngrößen Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter bewerten.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
d) Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 5 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens Euro 1,5 Mio. erwirtschaftet hat.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, alternativ eine Bau-Kombi-Versicherung abzuschließen.
c) Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
d) Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
e) Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte). Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens 15 Arbeitskräfte in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigt hat.
b) detaillierte Darstellung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Referenzprojekte), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume in den letzten 6 Jahren, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar )Bauherrenbegleitung beim Aus-/Um-/Neubau von Stadien/Sportstätten oder Versammlungsstätten sowie vergleichbaren Bauwerken (Messe- oder Veranstaltungshallen) in dem hier geforderten Umfang (Stadien/Sportstätten > 10.000 qm BGF, sonst. Versammlungsstätten > 3.000 Zuschauer, Messe- oder Veranstaltungshallen > 10.000 qm BGF), Volumen (EUR 50 Mio.) und Komplexität (Bauen im Bestand, mehrgeschossige Bauweise, dreidimensionale Stahlkonstruktion), Zusammenarbeit mit Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, nachgewiesene Kosten- und Terminkompetenz, Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln) sind. In Summe sollten 3 Referenzprojekte nachgewiesen werden, die den folgenden Kriterien genügen:
- Bauherrenbegleitung bei Aus-/Um-/Neubau von Stadien/Sportstätten odervergleichbaren Bauwerken (Messe- oder Veranstaltungshallen, Versammlungsstätten) mit mindestens EUR 30 Mio. Baukosten,
- Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln,
- Kommunalen Auftraggebern
- Erfahrung im Umgang mit mittelständischen bis großen Generalunternehmen
- Baulogistisch herausfordernde Baustellen
c) Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
d) Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
e) Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden, insoweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4. IRd Verhandlungsverfahrens erhalten die Bieter vor Angebotsabgabe die Möglichkeit, Anmerkungen und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen in das Verfahren einzubringen und diese mit dem Auftraggeber zu verhandeln. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
5. Maßgeblich für den Teilnahmeantrag sind allein die Vorgaben dieser Bekanntmachung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein Angebot einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCR0HQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.