Umsetzung der altengerechten Quartiersentwicklung im Rahmen des Handlungskonzepts Älterwerden in Hamm für die Jahre 2022 bis 2023 mit Option auf Verlängerung um drei weitere Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 590665
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung der altengerechten Quartiersentwicklung im Rahmen des Handlungskonzepts Älterwerden in Hamm für die Jahre 2022 bis 2023 mit Option auf Verlängerung um drei weitere Jahre
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Leistung zur Umsetzung der altengerechten Quartiersentwicklung für die Jahre 2022 bis 2023, mit der Option zur Verlängerung um drei Jahre bis 2026 in einem offenen Verfahren europaweit aus.
Amt für Soziales, Wohnen und Pflege Westentor 1-3 59066 Hamm Die Leistung wird in den Stadteilen der Stadt Hamm erbracht:
Rhynern
Hamm-Norden
Herringen
Hamm-Westen
Pelkum
Hamm-Mitte
Bockum-Hövel
Heessen
Uentrop
Das Handlungskonzept "Älterwerden in Hamm! Lebenswert. Selbstbestimmt. Mittendrin." ist ein strategisches Konzept zur Entwicklung nachhaltiger Strukturen für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben älter werdender Menschen in ihrem sozialen Umfeld (Stadtteil). Dazu gehören insbesondere die Schaffung umfassender quartiersbezogener Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe zur Vermeidung von Vereinsamung im Alter und der Aufbau und die Weiterentwicklung sowohl von ehrenamtlichen als auch von professionellen Kräften getragenen Informations- und Hilfenetzwerken.
Ein wesentlicher Bestandteil des Handlungskonzepts ist die altengerechte Quartiersarbeit, in der diese Entwicklungsprozesse gestaltet und koordiniert werden. Auch innerhalb des Stadtteilkonzepts stellt die altengerechte Quartiersarbeit eine wichtige Facette im Miteinander innerhalb des Stadtteils dar.
Die Weiterentwicklung und Umsetzung des strategischen Leitprojektes "Älterwerden in Hamm!" in allen Stadtteilen (Sozialräumen) der Stadt Hamm erfolgt in enger und regelmäßiger Zusammenarbeit der Ämter des Dezernats Bildung, Familie, Jugend und Soziales sowie weiteren Ämtern (Stadtplanungsamt, Jugendamt etc.) und anderen Akteuren (private und freie Träger, Hochschulen, Wohnungsbaugesellschaften etc.) im Handlungsfeld. Die Gesamtkoordination wird von der Stabsstelle Soziale Planung wahrgenommen.
Im Handlungskonzept "Älterwerden in Hamm! Lebenswert. Selbstbestimmt. Mittendrin." ist bereits die Entwicklung altersgerechter Strukturen im Stadtteil über das bestehende Quartier hinaus vorgesehen.
Ausgangspunkt für die Umsetzung des Handlungskonzepts bildet in jedem Stadtteil eine kleine räumliche Einheit, ein Quartier, da mit zunehmendem Lebensalter und eingeschränkter Mobilität das unmittelbare Wohnumfeld an Bedeutung gewinnt. Idealerweise liegt in diesem Quartier das Stadtteilzentrum. Von dieser Quartiersarbeit leitend ausgehend sollen dann nach und nach weitere (Quartiers-)Entwicklungsprozesse im Stadtteil angestoßen werden. Das bedeutet, es müssen zusätzliche Begegnungsräume identifiziert, Kooperationspartner gefunden, Informations-/ Hilfenetzwerke sowie bedarfsgerechte Begegnungsangebote im Stadtteil initiiert werden.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu insgesamt 36 Monate.
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung des Konzeptes zur altengerechten Quartiersentwicklung der Stadt Hamm kann der Auftraggeber den Vertrag den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 36 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern.
Der Vertrag endet auch nach Ablauf der Option, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) über vergleichbare Leistungen, die der Bieter in den letzten 3 Jahren im Themenfeld Altengerechte Quartiersentwicklung durchgeführt hat, mit Angaben zum Schwerpunkt, Leistungszeitraum, Auftragswert und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse).
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Der Bieter wird berücksichtigt, sofern er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweist.
Hierzu hat der Bieter im Vordruck "Referenzliste" Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten 3 Jahren im Themenfeld Altengerechte Quartiersentwicklung durchgeführt hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt mindestens drei der geforderten Schwerpunkte abdeckte:
- Stärkung von Stadtteilen, Akteursaktivierung, Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
- Akquise, Schulung und Begleitung Ehrenamtlicher
- niederschwellige Beratungs- und Begegnungsangebote, insbesondere auch in digitaler Form
- Bewirtschaftung von Verfügungsfonds
Inkl. Angaben zum Leistungszeitraum, Auftragswert und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse).
Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Grobkonzept je Los max. 20 Seiten
(1.6) Personalerhebungsbogen je Los (Vordruck) mit Angaben zur
- Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals.
- Referenzen des Personals
- Begründung der Eignung des Personals
- Anschrift des Quartiersbüros
- Priorität des Loses
(2) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung:
(2.1) namentliche Benennung des Mitarbeiters und Nachweis der Qualifikation
(2.2) Nachweis der Zuverlässigkeit, erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Abs. 2 BZRG für das eingesetzte Personal
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Wertungsmatrix
(6.3) Bewerbungsbedingungen
(6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDHES
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html