FE 02.0448/2021/LRB- Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g - FE 02.0448/2021/LRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0448/2021/LRB- Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen
FE 02.0448/2021/LRB- Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen
Seit der in 2017 erschienen wegweisenden Studie „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas“ von Hallmann et al. ist der Rückgang der Insekten ein auch in der Öffentlichkeit präsentes und stark diskutiertes Thema. Um diesem Rückgang entgegenzuwirken, wurde 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundes verabschiedet. Dieses sieht auch vor, „Begleit- und Nebenflächen von Infrastrukturen im Sinne des Insektenschutzes weiter[zu]entwickeln“ und trägt damit in besondere Weise zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes (StrÖff) bei.
Um Verkehrsbegleitflächen so zu gestalten, dass sie für Insekten und andere Arthropoden förderlich sein können, stehen bereits vielfältige Maßnahmen für eine ökologische Aufwertung zur Verfügung. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung eines Leitfadens, der Empfehlungen und Maßnahmen zur gezielten Förderung von Insekten und anderen Arthropoden für die Anlage und Pflege von Verkehrsbegleitgrün anschaulich darstellt. Hierzu soll zunächst ein Klassifikationssystem entwickelt werden, das für eine Förderung von Arthropoden geeignete Verkehrsnebenflächen und die jeweiligen „Zielgruppen“ (z.B. Einteilung nach ökologischen Ansprüchen) zuverlässig identifiziert. Für die jeweiligen Klassen von Verkehrsnebenflächen sollen dann praxisorientierte Maßnahmen, die einer Förderung der Artenvielfalt und Abundanz von Insekten und anderen Arthropoden dienen und gleichzeitig die Belange der Betriebsdienste berücksichtigen, recherchiert und beurteilt werden. Eine Auswahl der Maßnahmen soll in in-Situ Studien angewandt und begleitet werden. Um den Erfolg der Maßnahmen beurteilen zu können, sollen Artenvielfalt und Abundanz von Insekten und anderen Arthropoden in den in-situ Studien erfasst und ausgewertet werden. Mit Hilfe von populationsgenetischen Methoden soll untersucht werden, ob eine gezielte Aufwertung von Verkehrsbegleitflächen eine indirekte Fallenwirkung eventuell begünstigen kann.
Die Ergebnisse tragen zur Umsetzung nationaler Strategien (Aktionsprogramm Insektenschutz, StrÖff, Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt) und Gesetze (BNatSchG) und internationaler Abkommen (CBD) bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 02.0448/2021/LRB- Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.