Neubau der Feuerwache Arnsberg, Ruhrstraße 72, 59821 Arnsberg, Objektplanungsleistungen nach §§ 34 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Feuerwache Arnsberg, Ruhrstraße 72, 59821 Arnsberg, Objektplanungsleistungen nach §§ 34 ff. HOAI
Der Neubau für die Feuerwache soll am bisherigen Standort Ruhrstraße 72 in 59821 Arnsberg realisiert werden.
Das bedeutet, dass die bestehenden Gebäude zunächst abgerissen und die Errichtung des Neubaus im laufenden Betrieb erfolgen müssen. Während der gesamten Baumaßnahme ist der Betrieb der Feuerwehr aufrecht zu erhalten und alle dafür erforderlichen Flächen vorzuhalten.
Ausgeschrieben sind die Objektplanungsleistungen nach §§ 34 ff. HOAI, LPHen 1-8 (stufenweise Beauftragung).
Ruhrstraße 72, 59821 Arnsberg
Der Neubau für die Feuerwache soll am bisherigen Standort Ruhrstraße 72 in 59821 Arnsberg realisiert werden.
Das bedeutet, dass die bestehenden Gebäude zunächst abgerissen und die Errichtung des Neubaus im laufenden Betrieb erfolgen müssen. Während der gesamten Baumaßnahme ist der Betrieb der Feuerwehr aufrecht zu erhalten und alle dafür erforderlichen Flächen vorzuhalten.
Grundlagen für den Neubau sind der Brandschutzbedarfsplan und der Ratsbeschluss vom 24.06.2020, 80/2020. Die Raumanforderungen ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
- DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“
- DIN 13049:2017-08 Rettungswachen – Bemessungs- und Planungsgrundlage,
- DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“
- nutzerspezifische Anforderungen
Es soll unter Einhaltung der gängigen Normen und den allgemeinen Regeln der Technik ein funktionales Gebäude mittleren Standards gemäß BKI entstehen, welches alle infrastrukturellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Feuerwehr erfüllt. Die Qualität des Neubaus und der Außenanlagen muss sowohl den zukünftigen, hochwertigen Wohnungsbau in der Nachbarschaft „An der Schlacht“, als auch die Vorgaben von Politik und Verwaltung hinsichtlich Nachhaltigkeit, Klima- und Ressourcenschutz berücksichtigen. Die Beteiligung des Beirats für Stadtgestaltung ist zu erwarten.
Die Planung, Ausführung und Inbetriebnahme der FWA soll innerhalb von 4,5 Jahren unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen im laufenden Betrieb erfolgen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme wird somit Ende 2025 erwartet.
Leistungsgegenstand sind Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gem. HOAI §§ 34 ff. i.V.m. Anlage 10, Leistungsphasen 1-8. Einzelheiten sind dem Teilleistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (näheres s. § 3 Ingenieurvertrag).
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau der Feuerwache Arnsberg, Ruhrstraße 72, 59821 Arnsberg, Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.assmanngruppe.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.