Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen, Teveren - Architekten- und TGA-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/042
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen, Teveren - Architekten- und TGA-Leistungen
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Los 1 die Architektenleistungen nach § 34 HOAI sowie im Los 2 die TGA-Leistungen nach § 55 HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1-9.
Architektenleistung gem. § 34 HOAI
Neubau Feuerwehrgerätehaus GK-Teveren Gemarkung Teveren, Flur 14, Flurstücke 2 und 206 52511 Geilenkirchen
Los 1: Architektenleistungen nach § 34 HOAI in den LPH 1-9
Los 2: TGA-Leistungen nach § 55 HOAI in den LPH 1-9
Sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 handelt es sich um eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundleistungen) beauftragt. Nach Abschluss der dritten Leistungsphase erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5. In der dritten Stufe werden die Leistungsphasen 6-9 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5 und 6-9 besteht nicht. Werden jeweils die Stufen 2 und 3 nicht innerhalb eines Jahres seit Beendigung der vorherigen Stufe beauftragt, erlischt der Vertrag.
TGA-Leistungen gem. § 55 HOAI
Neubau Feuerwehrgerätehaus GK-Teveren Gemarkung Teveren, Flur 14, Flurstücke 2 und 206 52511 Geilenkirchen
Los 1: Architektenleistungen nach § 34 HOAI in den LPH 1-9
Los 2: TGA-Leistungen nach § 55 HOAI in den LPH 1-9
Sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 handelt es sich um eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundleistungen) beauftragt. Nach Abschluss der dritten Leistungsphase erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5. In der dritten Stufe werden die Leistungsphasen 6-9 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5 und 6-9 besteht nicht. Werden jeweils die Stufen 2 und 3 nicht innerhalb eines Jahres seit Beendigung der vorherigen Stufe beauftragt, erlischt der Vertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe planbar.architektur Krämer Faber Architekten PartmbB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.pba.ac
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PfG Planungsbüro für Gebäudetechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Übach-Palenberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52531
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYN7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.